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  5. Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
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Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
NRWJUNI25
Junior Member
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Themen: 3
Registriert seit: Jun 2025
#45
01.03.2026, 15:56
(01.03.2026, 14:56)Daggel schrieb:  
(01.03.2026, 14:22)NRWJUNI25 schrieb:  
(01.03.2026, 14:20)NRWJUNI25 schrieb:  
(01.03.2026, 13:45)Bro schrieb:  Wenn man möglichst viel Masse mit wenig Aufwand machen möchte, dann würden sich doch sicherlich auch Musterverfahren lohnen? Da hätte man dann auch potentielle Mandate im gesamten Bundesgebiet. 

Ich hab die ganze Selbständigkeit mal durchgerechnet und da würde man selbst mit 150-200k Umsatz schon ganz gut leben können, vorausgesetzt man optimiert seine Struktur steuerlich (sprich Anwaltsbetrieb in einer GmbH, GmbH-Holding, Firmenwagen über GmbH, Kitakosten über die GmbH bezahlt, etc.). Ich hab nur noch keine Ahnung, wie ich an Mandate komme und mag Akquise auch nicht wirklich.

Die Frage ist halt, ob du wirklich im gesamten Bundesgebiet tätig sein möchtest, das ist letztlich Typensache. Zumal du dann als Einzelkämpfer mit größeren Einheiten konkurrieren würdest, die auch direkt eine Prozessfinanzierung etc. mit anbieten können. 

Die von dir vorgeschlagene steuerliche Optimierungsstruktur ist m.E. für einen derart geringen Umsatz nicht sinnvoll. Eine Holdingstruktur lohnt sich nur, wenn das Kapital längerfristig in der Muttergesellschaft bleiben und reinvestiert wird, sodass sich die höheren Kosten für StB etc. auch lohnen. Für solche kleinen Umsätze verzichte ich lieber auf Bilanzierungspflichten, Gewerbe- und Körperschaftssteuer und kann im Zweifel die Steuererklärung selbst erstellen. Einen Firmenwagen kann man auch als Einzelunternehmer absetzen und man ist nicht zur Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet. 

Sofern du das Geld auch entnehmen möchtest, ist ein Einzelunternehmen bzw. eine PersG auch steuerlich attraktiver, weil du lediglich mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz (ca. 42 % in der Größenordnung) besteuert wirst und nicht zunächst ca. 30 % Gewerbe + Körperschaftssteuer auf der operativen GmbH und dann nochmal 25 % Kapitalertragssteuer bei der Entnahme (insgesamt also ca. 55 % + die ca. 1,5 % Verschiebung von operativer GmbH in Holding bei einer Holdingstruktur) berücksichtigen musst.

Und die Kitakosten sind im Zweifel Sonderausgaben, die du bei der Einkommenssteuer entsprechend geltend machen kannst.

Wann lohnt sich denn eine Gesellschaft überhaupt?

M.E aus drei wesentlichen Gründen: 

1. Haftungsschutz bei riskanten Geschäften z.B. Bauträger/Startups
2. Wenn externe Kapitalgeber eingebunden werden sollen und ein späterer Verkauf anvisiert wird. Durch die einfache Übertragung von auch prozentualen Geschäftsanteilen ist man flexibler. 
3. Ein Holdingmodell als langfristige Spardose, um in der Ansparphase die Gewinne, die reinvestiert werden, möglichst niedrig zu versteuern.
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