27.02.2026, 22:39
Hallo zusammen 
Ich habe nach dem Ref. relativ direkt als Syndikus angefangen und jetzt eine Syndikus- und Rechtsanwaltszulassung (Doppelzulassung). Jetzt hat mich ein befreundeter Anwalt gefragt, ob ich im Rahmen meiner RA-Zulassung für seine Kanzlei nebenher tätig sein möchte (nur ein paar Stunden im Monat).
Ich weiß, dass ich mit Doppelzulassung als niedergelassene RAin ohne Probleme in meiner "Wohnzimmerkanzlei" tätig werden kann, also im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Einzelanwältin mit eigenen Mandaten. Hier geht es aber um eine Tätigkeit als angestellte RAin mit festem Gehalt.
Side: Thema Wettbewerbsverbot spielt keine Rolle (anderes Rechtsgebiet) und die Freistellungserklärung für die RA Tätigkeit (aka niedergelassene Einzelanwältin) wurde von meinem Arbeitgeber erteilt. Ich darf also ausdrücklich eigene Sachen annehmen und werden für Gerichtstermine auch freigestellt (das machen alle Kollegen bei uns so).
Jetzt weiß ich nicht, ob das so überhaupt möglich ist oder was für Probleme auftauchen können.
Kann ich Mandate für die Kanzlei als angestellte RAin annehmen?
Wie ist das, wenn ich dort nur im Hintergrund arbeite und nicht als RAin vordergründig auftrete?
Was gibt es haftungsrechtlich zu beachten? Ich habe für die RA-Zula. zwar eine eigene Versicherung, aber würde dann unter die Kanzlei Versicherung fallen: Geht das überhaupt?
Sollte ich selbstständige RAin bleiben wollen:
Kann ich meinen Kanzleisitz in der Kanzlei des befreundeten Anwalts einrichten und trzd. selbstständig tätig sein? Oder habe ich dann ein Problem mit Scheinselbstständigkeit?
Ich habe soooo viele Fragen
und ich kenne wirklich niemanden der das so macht. Alle die neben dem Syndikus tätig werden machen das i.d.R. im Rahmen ihrer "Wohnzimmerkanzlei" als selbstständiger Rechtsanwalt.
Ich bin wirklich dankbar für Erfahrungswerte und Tipps von den Leuten mit Doppelzulassung

Ich habe nach dem Ref. relativ direkt als Syndikus angefangen und jetzt eine Syndikus- und Rechtsanwaltszulassung (Doppelzulassung). Jetzt hat mich ein befreundeter Anwalt gefragt, ob ich im Rahmen meiner RA-Zulassung für seine Kanzlei nebenher tätig sein möchte (nur ein paar Stunden im Monat).
Ich weiß, dass ich mit Doppelzulassung als niedergelassene RAin ohne Probleme in meiner "Wohnzimmerkanzlei" tätig werden kann, also im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Einzelanwältin mit eigenen Mandaten. Hier geht es aber um eine Tätigkeit als angestellte RAin mit festem Gehalt.
Side: Thema Wettbewerbsverbot spielt keine Rolle (anderes Rechtsgebiet) und die Freistellungserklärung für die RA Tätigkeit (aka niedergelassene Einzelanwältin) wurde von meinem Arbeitgeber erteilt. Ich darf also ausdrücklich eigene Sachen annehmen und werden für Gerichtstermine auch freigestellt (das machen alle Kollegen bei uns so).
Jetzt weiß ich nicht, ob das so überhaupt möglich ist oder was für Probleme auftauchen können.
Kann ich Mandate für die Kanzlei als angestellte RAin annehmen?
Wie ist das, wenn ich dort nur im Hintergrund arbeite und nicht als RAin vordergründig auftrete?
Was gibt es haftungsrechtlich zu beachten? Ich habe für die RA-Zula. zwar eine eigene Versicherung, aber würde dann unter die Kanzlei Versicherung fallen: Geht das überhaupt?
Sollte ich selbstständige RAin bleiben wollen:
Kann ich meinen Kanzleisitz in der Kanzlei des befreundeten Anwalts einrichten und trzd. selbstständig tätig sein? Oder habe ich dann ein Problem mit Scheinselbstständigkeit?
Ich habe soooo viele Fragen
und ich kenne wirklich niemanden der das so macht. Alle die neben dem Syndikus tätig werden machen das i.d.R. im Rahmen ihrer "Wohnzimmerkanzlei" als selbstständiger Rechtsanwalt.
Ich bin wirklich dankbar für Erfahrungswerte und Tipps von den Leuten mit Doppelzulassung
Nachrichten in diesem Thema
Syndikus und angestellter RA gleichzeitig möglich? (Doppelzulassung) - von Ahsoka - 27.02.2026, 22:39
RE: Syndikus und angestellter RA gleichzeitig möglich? (Doppelzulassung) - von Sonnenschein - 28.02.2026, 19:16
RE: Syndikus und angestellter RA gleichzeitig möglich? (Doppelzulassung) - von Egal_ - 28.02.2026, 20:05


