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  5. Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
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Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
Daggel
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Beiträge: 37
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2025
#36
22.02.2026, 17:08
(22.02.2026, 17:02)NRWJUNI25 schrieb:  
(22.02.2026, 15:35)Bro schrieb:  
(22.02.2026, 15:23)NRWJUNI25 schrieb:  
(22.02.2026, 14:53)Bro schrieb:  Ich spiele mit dem Gedanken, mich in 2-3 Jahren auch selbständig zu machen und lese daher interessiert mit. Derzeit bin ich vor allem im Bereich Gesellschaftsrecht und Handelsrecht unterwegs. Was mich immer wundert: Weshalb sind selbständige Rechtsanwälte so zurückhaltend mit den Vorschüssen? Ich mein, das RVG räumt einem ja das Recht ein und Geld früher zu haben ist immer besser. Das Mandat kann man euch ja nicht entziehen, nur weil ihr einen Vorschuss zahlt. Auch die RSV zahlt ja den Vorschuss. Also: Was sind da die Hintergründe?

Weitere Frage: Welche Bereiche seht ihr im RVG-Bereich als lukrativ an? Dachte eigentlich immer Scheidungen und Immosachen sind relativ lukrativ. Sind Kündigungsschutzklagen wirklich luktariv?

Für mich ist ein Fall lukrativ, wenn der mit dem Umsatz verbundene Arbeitseinsatz möglichst gering ist. 
Bei einer Kündigungsschutzklage nimmt man eine 0815 Vorlage, geht zum Gütetermin und einigt sich auf eine Abfindung von mehreren Bruttomonatsgehältern, das schmeckt dann schon durch Verfahrens-, Termins und Einigungsgebühr. 

Scheidungen oder Erbsachen hingegen haben zwar den höheren Gegenstandswert, dafür ist man damit auch wesentlich länger beschäftigt und kann nicht einfach eine Vorlage aus der Schublade ziehen.

Heißt: bei der Kündigungsschutzklage machts dann eher die Masse?

Zumindest nach meinem Verständnis ja. Allerdings bin ich auch relativ neu am Markt und habe nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Also die Kollegen aus dem Arbeitsrecht dürfen gerne Ihre Erfahrungen teilen. 

In meiner Vorstellung würde ich lieber 10-15 standardisierte Kündigungsschutzklagen zu je 2-5k Honorar monatlich machen mit einem Zeitaufwand von maximal 3h pro Fall (1h Erstgespräch + Vorlage ausfüllen und 2h für den Gütetermin) anstatt ein großes Mandat, was Kapazitäten bindet und ggf. erst in 8 Monaten abgerechnet werden kann (z.B. der Entwurf einer Betriebsverfassung inkl. Anpassung aller Arbeitsverträge eines Unternehmens auf Studenbasis um im Arbeitsrecht zu bleiben). Mit letzterem ist man dann zwar gut ausgelastet und kann auch gut Stunden sammeln und damit entsprechend Geld verdienen. Wenn der Mandant dann aber plötzlich doch nicht so zahlungswillig ist und die ersten Abschlagsrechnungen nicht bezahlt ist es dann für kleinere Kanzleien schnell problematisch.

10 Fälle a 5k Euro klingt zwar ziemlich gut, dürfte aber ne Wunschvorstellung bleiben. Das wären 50k im Monat bei kaum Arbeit.
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