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Volljuristen als Amtsanwälte
RefNdsOL
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#9
22.02.2026, 10:08
(21.02.2026, 20:55)BetterLearnAll25 schrieb:  Suchen die Amtsanwaltschaften überhaupt aktiv nach Frischfleisch?
Ich seh bei allen Bundesländern online Bewerbungsbedarf für Richter/StA.
Für Amtsanwäte seh ich da nirgends offene Stellen oder ich bin zu doof zum googlen.

Das wird wohl auch daran liegen, dass dieses Amt für Volljuristen originär überhaupt nicht vorgesehen ist, sondern als besonderes Beförderungsamt für besonders engagierte und qualifizierte Rechtspfleger gedacht ist, die dazu eine eigene Weiterbildung (bundesweit einheitlich in NRW) absolvieren. Bei denen stellt sich damit auch das Problem einer etwaigen Unterforderung nicht, weil das Amt eben tatsächlich mit einem "Mehr" als die Rechtspflegertätigkeit einhergeht. Daher ergibt dann insoweit auch die besoldungsrechtliche Einordnung der AA und OAA wieder Sinn, da diese sich entsprechend korrekt für Rechtspfleger einfügen.
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Volljuristen als Amtsanwälte - von Verwaltungsjuristin - 21.02.2026, 14:43
RE: Volljuristen als Amtsanwälte - von Praktiker - 21.02.2026, 17:00
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