22.02.2026, 00:32
Ich war 8 Jahre Amtsanwalt, seit ca. 12 Monaten nach Bundeslandwechsel bin ich Staatsanwalt (offtopic: Wenn hier ein Moderator ist, kann ich meinen Nutzernamen ändern, der ist jetzt nicht mehr richtig
)
Die Antworten beziehen sich auf die Amtsanwaltslaufbahn in Hamburg, dort gibt es einige Besonderheiten, z.B. das ein Amtsanwalt im Sitzungsdienst auch Jugendsachen und Schöffensachen machen kann, was z.B. in Berlin nicht so ist, da man dort nur die Sachen aus der eigenen Behörde (Amtsanwaltschaft und StA sind dort getrennt) vor Gericht vertritt.
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
Es gibt grob gesprochen zwei unterschiedliche Arbeitstage, Bürotag und Sitzungstag (wobei je nach Länge der Sitzung und Entfernung des Gerichts auch beides am selben Tag möglich ist). Sitzungstage in Hamburg waren zweimal die Woche, von nur einen kurzen Termin, der wegen Ausbleibens des Angeklagten nach 15min schon vorbei ist bis zu 9 bis 19 Uhr (letzteres eher selten) ist alles dabei.
Der Bürotag ist die Aktenarbeit. Als Anfänger habe ich in den ersten drei Monaten 1/2 Dezernat, mit den kleinen Zeichnungsrecht das volle Dezernat erhalten. Die tatsächliche Arbeitsbelastung hängt von zwei Faktoren ab: Hast du ein gut aufgeräumtes Dezernat oder ein abgesoffenes/lange nicht besetztes Dezernat geerbt. Der zweite Faktor bist du, deine individuelle Arbeitsgeschwindigkeit, deine Arbeitsweise. Als Anfänger war ich auch mal öfters am Sonntag im Büro, habe weit über 50 Stunden benötigt (mein AL sagte immer, dass ich zuviel nachermittle, mir zu viele Probleme mache und schneller abschließen könnte, daher war ich am Anfang sehr langsam), aber andere Kollegen kammen schon am Anfang derart klar, dass sie zwar auch lange im Büro waren aber nicht am Wochenende. Mit Arbeitserfahrung wird man schneller, im letzten Jahr vor dem Laufbahnwechsel zum StA habe ich durchschnittlich nur ca. 35h/ Woche benötigt.
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
Siehe oben, hängt vom Dezernat und von deiner eigenen Arbeitsweise ab.
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
Zweimal die Woche musst du zu Gericht, die restlichen 3 Tage der Woche sind teilweise auch im Homeoffice machbar, jedoch musst du für die Polizei/ Kollegen/ Geschäftsstelle ansprechbar sein (telefonisch musst du erreichbar sein, z.B. Rufumleitung einrichten), 1 bis 2 Homeofficetage die Woche sind darstellbar, jedoch musst du offen sein, für Eilsachen doch mal schnell in die Behörde zu fahren.
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
Das hängt vom individuellen Mindset ab. In den ersten Jahren fühlte ich mich angemessen gefordert, im Sitzungsdienst durfte ich nach Überhörung nach 2 Jahren ja auch anspruchsvolle Schöffensachen machen. Auch als Sonderdezernent für häusliche Gewalt hatte ich eine anspruchsvolle Tätigkeit. Aber irgendwann kam der Punkt, da war ich ein erfahrener Amtsanwalt und fühlte mich tatsächlich etwas unterfordert, daher der Wechsel zum StA.
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Wenn du die allgemein für Bewerber_Innen geltenden Notenanforderungen erfüllst, hindert dich ja niemand, dich als Staatsanwältin zu bewerben, wenn du die Höchstaltersgrenze dann noch nicht überschritten hast. Ich verstehe aber deine Frage dahingehend, dass du wissen möchtest, ob du auch eine Chance auf Aufstieg zur StAin hast, wenn deine Noten nicht ausreichen. Jedenfalls gibt es in Hamburg für volljuristische Amtsanwälte Spezialausschreibungen zum Aufstieg zur StA, zum Auswahlgespräch wird da jeder Amtsanwalt (m/w/d), der sich beworben hat, unabhängig von den Examensnoten eingeladen, hinsichtlich anderer Bundesländer habe ich keine Kenntnisse, nur eventuelle falsche Gerüchte, die nicht weiterhelfen. Für meinen Wechsel vom AA zum StA habe ich von der einmaligen Senkung der Notengrenzen (die jetzt wieder strenger ist, heute würde es nicht reichen) profitiert, habe also zum Zeitpunkt der Einstellung die Noten gehabt, die ein allgemeiner Bewerber haben muss.
Zwischen den Zeilen fragst du, on ein Wechsel sinnvoll ist, dazu kannst du ja mal schreiben, ob du Beamtin oder Angestellte bist und in welcher Endgeldgruppe du bist, wie deine aktuellen Entwicklungsperspektiven in deiner aktuellen Laufbahn sind, ob du deine aktuelle Tätigkeit gerne machst oder eiknfach nur weg möchtest.
)Die Antworten beziehen sich auf die Amtsanwaltslaufbahn in Hamburg, dort gibt es einige Besonderheiten, z.B. das ein Amtsanwalt im Sitzungsdienst auch Jugendsachen und Schöffensachen machen kann, was z.B. in Berlin nicht so ist, da man dort nur die Sachen aus der eigenen Behörde (Amtsanwaltschaft und StA sind dort getrennt) vor Gericht vertritt.
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
Es gibt grob gesprochen zwei unterschiedliche Arbeitstage, Bürotag und Sitzungstag (wobei je nach Länge der Sitzung und Entfernung des Gerichts auch beides am selben Tag möglich ist). Sitzungstage in Hamburg waren zweimal die Woche, von nur einen kurzen Termin, der wegen Ausbleibens des Angeklagten nach 15min schon vorbei ist bis zu 9 bis 19 Uhr (letzteres eher selten) ist alles dabei.
Der Bürotag ist die Aktenarbeit. Als Anfänger habe ich in den ersten drei Monaten 1/2 Dezernat, mit den kleinen Zeichnungsrecht das volle Dezernat erhalten. Die tatsächliche Arbeitsbelastung hängt von zwei Faktoren ab: Hast du ein gut aufgeräumtes Dezernat oder ein abgesoffenes/lange nicht besetztes Dezernat geerbt. Der zweite Faktor bist du, deine individuelle Arbeitsgeschwindigkeit, deine Arbeitsweise. Als Anfänger war ich auch mal öfters am Sonntag im Büro, habe weit über 50 Stunden benötigt (mein AL sagte immer, dass ich zuviel nachermittle, mir zu viele Probleme mache und schneller abschließen könnte, daher war ich am Anfang sehr langsam), aber andere Kollegen kammen schon am Anfang derart klar, dass sie zwar auch lange im Büro waren aber nicht am Wochenende. Mit Arbeitserfahrung wird man schneller, im letzten Jahr vor dem Laufbahnwechsel zum StA habe ich durchschnittlich nur ca. 35h/ Woche benötigt.
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
Siehe oben, hängt vom Dezernat und von deiner eigenen Arbeitsweise ab.
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
Zweimal die Woche musst du zu Gericht, die restlichen 3 Tage der Woche sind teilweise auch im Homeoffice machbar, jedoch musst du für die Polizei/ Kollegen/ Geschäftsstelle ansprechbar sein (telefonisch musst du erreichbar sein, z.B. Rufumleitung einrichten), 1 bis 2 Homeofficetage die Woche sind darstellbar, jedoch musst du offen sein, für Eilsachen doch mal schnell in die Behörde zu fahren.
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
Das hängt vom individuellen Mindset ab. In den ersten Jahren fühlte ich mich angemessen gefordert, im Sitzungsdienst durfte ich nach Überhörung nach 2 Jahren ja auch anspruchsvolle Schöffensachen machen. Auch als Sonderdezernent für häusliche Gewalt hatte ich eine anspruchsvolle Tätigkeit. Aber irgendwann kam der Punkt, da war ich ein erfahrener Amtsanwalt und fühlte mich tatsächlich etwas unterfordert, daher der Wechsel zum StA.
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Wenn du die allgemein für Bewerber_Innen geltenden Notenanforderungen erfüllst, hindert dich ja niemand, dich als Staatsanwältin zu bewerben, wenn du die Höchstaltersgrenze dann noch nicht überschritten hast. Ich verstehe aber deine Frage dahingehend, dass du wissen möchtest, ob du auch eine Chance auf Aufstieg zur StAin hast, wenn deine Noten nicht ausreichen. Jedenfalls gibt es in Hamburg für volljuristische Amtsanwälte Spezialausschreibungen zum Aufstieg zur StA, zum Auswahlgespräch wird da jeder Amtsanwalt (m/w/d), der sich beworben hat, unabhängig von den Examensnoten eingeladen, hinsichtlich anderer Bundesländer habe ich keine Kenntnisse, nur eventuelle falsche Gerüchte, die nicht weiterhelfen. Für meinen Wechsel vom AA zum StA habe ich von der einmaligen Senkung der Notengrenzen (die jetzt wieder strenger ist, heute würde es nicht reichen) profitiert, habe also zum Zeitpunkt der Einstellung die Noten gehabt, die ein allgemeiner Bewerber haben muss.
Zwischen den Zeilen fragst du, on ein Wechsel sinnvoll ist, dazu kannst du ja mal schreiben, ob du Beamtin oder Angestellte bist und in welcher Endgeldgruppe du bist, wie deine aktuellen Entwicklungsperspektiven in deiner aktuellen Laufbahn sind, ob du deine aktuelle Tätigkeit gerne machst oder eiknfach nur weg möchtest.
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