20.02.2026, 15:11
Das ist tatsächlich etwas widersprüchlich geregelt:
Der Antrag ist wegen des Mündlichkeitsprinzips tatsächlich nur angekündigt.
Erhoben ist die Klage aber dennoch - der angekündigte Antrag bestimmt bereits den Streitgegenstand.
Wird der Antrag nicht gestellt, ergeht ggf. VU. Oder die Klage wird zurückgenommen.
Achtung: mit "schriftlichem Verfahren" hat das nichts zu tun - Du meinst "schriftsätzlich". Es ist ja gerade kein schriftliches Verfahren, sonst hättest Du das Problem nicht...
Der Antrag ist wegen des Mündlichkeitsprinzips tatsächlich nur angekündigt.
Erhoben ist die Klage aber dennoch - der angekündigte Antrag bestimmt bereits den Streitgegenstand.
Wird der Antrag nicht gestellt, ergeht ggf. VU. Oder die Klage wird zurückgenommen.
Achtung: mit "schriftlichem Verfahren" hat das nichts zu tun - Du meinst "schriftsätzlich". Es ist ja gerade kein schriftliches Verfahren, sonst hättest Du das Problem nicht...
Nachrichten in diesem Thema
Frage zur Klageerhebung - von lexstarter - 20.02.2026, 12:15
RE: Frage zur Klageerhebung - von Praktiker - 20.02.2026, 15:11
RE: Frage zur Klageerhebung - von RefNdsOL - 20.02.2026, 15:40
RE: Frage zur Klageerhebung - von Praktiker - 20.02.2026, 16:22









