12.02.2026, 17:56
(12.02.2026, 16:16)fragenFragen schrieb:(05.02.2026, 21:40)Fortuna schrieb: Full disclosure vorweg: ich hatte nur mit mündlicher Prüfung das Gut geschafft, schriftlich nur ein hohes vb. Vielleicht hilft es aber trotzdem:
- schnell (nach max 1 h) anfangen zu schreiben, dafür:- Beim Schreiben:
- Sachverhalt nur einmal lesen, Markierung in versch. Farben (bspw. Vortrag Kläger/Bkl., Rechtsansicht, prozessuales)
- Alle identifizierten Probleme beim Lesen nummeriert auf Zettel sammeln, immer mit Seitenangabe
- Rudimentäre Lösungsskizze: nur "kritischer Weg", alle unproblematischen TB-Merkmale auslassen o max. 1 Wort
- Skizze gliedern (I.1.a.etc)
- Alle Probleme in Lösungsskizze unterbringen (deswegen die Nummern), am Ende muss auf dem "Problemzettel" alles abgehakt sein
- Probleme nicht hier lösen, nur wenn von Entscheidung der rest des Lösungswegs abhängt kurz nachlesen (Fundstelle hinschreiben, sonst nichts)
- Alle Problemstellen in Skizze farblich markieren
- Skizze sollte auf ca. 1 seite passen (vllt 2 wenn man groß schreibt)
- im übrigen:
- Struktur bewahren, dafür Gliederungsebenen in der Skizze
- Bei "großen" Gliederungspunkten oder vielen Unterpunkten: vernünftigen Obersatz
- Was auf der Skizze farblich markiert ist (Problem!) Im gutachtenstil bzw. "Echten" Urteilstil: obersatz, Definition aus Kommentar abschreiben, dann Definition weiter zuschneiden auf den speziellen Fall, Argumente aus dem Sachverhalt verwenden (deswegen Seitenangaben bei Problem), dann Ergebnis ("So auch hier") und dann Sachverhalt mir Definition abgleichen (sollte dann genau passen)
- Wenn man argumentiert: Wortlaut, Systematik, Telos, Umkehrschluss etc. ist viel überzeugender als "BGH sagt so"
- Alles andere kurz feststellen, keine Definition, Argumente etc.
- Ohne solide Rechtskenntnisse geht es natürlich nicht, aber ich habe z.b. nie Rechtsprechung gelesen/gelernt, nur Dogmatik und Form
- Bestimmte Formulierungen sollte man auswendig draufhaben
- Mutig sein, nicht grübeln, man muss halt irgendwie die Klausur kohärent zu ende bringen. Ob dann alles stimmt, ist zweitrangig.
Hey! Vielen Dank für Deine ausführliche Darstellung. Klingt für mich sehr sinnig.
Kannst Du vllt kurz noch erklären, was Du außerhalb der SP mit “unechten” Urteilsstil meinst?
Im übrigen: aus meinen Voten wurde in den RA und der StA Klausuren immer negativ angemerkt, dass ich den Gutachtenstil nicht durchgehend eingehalten habe. Hatte mich etwas verwundert, da ich es aus dem OLG Kurs kannte, dass es oke ist, in einen Urteilsstil/ Feststellungsstil zu gehen soweit es unproblematisch Punkte sind. Wie hast Du das gemacht?
Das wundert mich. In einer Kautelarklausur wurde ich mal dafür gelobt, dass ich weiß wann ich Gutachtenstil und wann Urteilsstil anweden muss. Ich habe es auch immer so gehandhabt dass ich die unproblematischen Punkte im Urteilsstil abhake, insbesondere die Zweckmäßigkeit ist bei mir, außer es gibt da ein Problem Urteilsstil. In der StA ist z.B. mein Gutachten i.d.R. bis auf die Probleme im Urteilsstil und mein Gutachtenstil wurde nie kritisiert.
aber man kanns leider nicht jedem Korrektor recht machen. Die einen sagen es so, die anderen so
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