04.02.2026, 09:13
Als Referendar bist du grds nicht berechtigt (so zumindest sehen das die meisten bis alle Ämter). Mein Antrag wurde auch abgelehnt.
Nähkästchen: Der Antrag meiner Frau (hat damals Teilzeit gearbeitet) wurde nicht abgelehnt. Das hatte witzigerweise zur Folge, dass bei ihrem Einkommen meine UB berücksichtigt wurde, aber (wohl um zu kompensieren, dass ich keine Anspruch dem Grunde nach habe) nur zur hälfte. Für das Wohngeldamt waren wir also gut 700 € ärmer als tatsächlich. Hatte im Ergebnis einen höheren Wohngeldanspruch für uns zur Folge, als wenn die einfach zwei “normale” Einkommen angenommen hätten. kannste dir nicht ausdenken…
Nähkästchen: Der Antrag meiner Frau (hat damals Teilzeit gearbeitet) wurde nicht abgelehnt. Das hatte witzigerweise zur Folge, dass bei ihrem Einkommen meine UB berücksichtigt wurde, aber (wohl um zu kompensieren, dass ich keine Anspruch dem Grunde nach habe) nur zur hälfte. Für das Wohngeldamt waren wir also gut 700 € ärmer als tatsächlich. Hatte im Ergebnis einen höheren Wohngeldanspruch für uns zur Folge, als wenn die einfach zwei “normale” Einkommen angenommen hätten. kannste dir nicht ausdenken…
Nachrichten in diesem Thema
Wohngeldantrag im Ref - von laukawi - 03.02.2026, 13:03
RE: Wohngeldantrag im Ref - von Lars123 - 03.02.2026, 21:15
RE: Wohngeldantrag im Ref - von Byisis - 04.02.2026, 09:13
RE: Wohngeldantrag im Ref - von hyaene_mit_hut - 04.02.2026, 18:23
RE: Wohngeldantrag im Ref - von RefBln - 05.02.2026, 14:00


