31.01.2026, 11:12
Ich bin zwar nicht aus Berlin, spiele aber auch immer noch mit dem Gedanken Strafrecht für den AV zu wählen. Bei uns gibt es nur die anwaltliche Sicht.
Mir gibt dabei größere Bedenken, dass es jedenfalls hier wohl in den letzten Jahren verbreiteter geworden ist, den AV nicht nur aus der Perspektive des Verteidigers zu haben, sondern ggf. auch als Nebenklagevertreter oder sonstiger Verletzter, der seine Rechte berücksichtigt haben will. Freilich ist das dann nur eine andere Einkleidung, aber die sind dann eben m.E. durchaus exotischer. Ebenso gibt es wohl auch AV, die dann gezielt die Prüfung eines Rechtsmittels - in der Regel Revision - zum Gegenstand haben. Man sollte sich - jedenfalls hier - also sowohl in den Verletztenrechten und den Rechtsmittelrechten wohl oder nicht völlig blank fühlen, wenn man erwägt Strafrecht zu wählen.
Meine Erfahrung aus dem ÖR aus der AG - ebenfalls nur anwaltliche Sicht - war, dass die Erwartungshaltung und Detailversessenheit im ÖR sehr groß ist. Es wird hier regelmäßig erwartet, dass man sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsbehelfs zumindest kurz anspricht, obschon der Schwerpunkt freilich stets in der Begründetheit liegen wird. Dazu kommen - wie vom Kollegen angerissen - mitunter spezielle Konstellationen, die man plötzlich erkennen muss, wie § 80 V VwGO analog o.ä.
Mir gibt dabei größere Bedenken, dass es jedenfalls hier wohl in den letzten Jahren verbreiteter geworden ist, den AV nicht nur aus der Perspektive des Verteidigers zu haben, sondern ggf. auch als Nebenklagevertreter oder sonstiger Verletzter, der seine Rechte berücksichtigt haben will. Freilich ist das dann nur eine andere Einkleidung, aber die sind dann eben m.E. durchaus exotischer. Ebenso gibt es wohl auch AV, die dann gezielt die Prüfung eines Rechtsmittels - in der Regel Revision - zum Gegenstand haben. Man sollte sich - jedenfalls hier - also sowohl in den Verletztenrechten und den Rechtsmittelrechten wohl oder nicht völlig blank fühlen, wenn man erwägt Strafrecht zu wählen.
Meine Erfahrung aus dem ÖR aus der AG - ebenfalls nur anwaltliche Sicht - war, dass die Erwartungshaltung und Detailversessenheit im ÖR sehr groß ist. Es wird hier regelmäßig erwartet, dass man sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsbehelfs zumindest kurz anspricht, obschon der Schwerpunkt freilich stets in der Begründetheit liegen wird. Dazu kommen - wie vom Kollegen angerissen - mitunter spezielle Konstellationen, die man plötzlich erkennen muss, wie § 80 V VwGO analog o.ä.
Nachrichten in diesem Thema
Berlin Mündliche Aktenvortrag - von fragezeichenxyz - 29.01.2026, 17:57
RE: Berlin Mündliche Aktenvortrag - von ranger - 31.01.2026, 11:02
RE: Berlin Mündliche Aktenvortrag - von RefNdsOL - 31.01.2026, 11:12
RE: Berlin Mündliche Aktenvortrag - von fragezeichenxyz - 03.02.2026, 17:21


