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Kommentarnutzung
Kennziffer007
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2025
#6
24.01.2026, 11:23
Im Vergleich zum ersten Examen kommen noch viele prozessuale Dinge dazu, wobei das materielle Recht genau so präsent bleiben muss. In den zwei Jahren schafft man es kaum alles(!) prozessuale auswendig zu lernen + das materielle zu 100% zu behalten (oder gar zu verbessern). Deshalb ist es wichtig die Kommentare gezielt für die Wissenslücken benutzen zu können. Außerdem ist es oft so, dass in der Klausur (vor allem Zivilrecht) die Lösung des Falls, auch mal versteckt, im Kommentar steht. Wenn man die (vermeintliche) Lösung hat, bleibt nur noch das gängige Schema anzuwenden und das ganze ins prozessuale Gerüst einzubauen. 
Im Strafrecht stehen die speziellen Probleme ebenfalls so gut wie immer im Kommentar. Da fehlt einem aber die Zeit danach zu suchen, wobei es natürlich viel schneller geht, wenn man sich mit den StGB/StPO Kommentaren vorher vertraut gemacht hat. 
Im ÖffR ist die Kommentarnutzung eher abwegig. Da wird viel mehr auf die fallbezogene Argumentation gesetzt, die im Kommentar natürlich nicht zu finden ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.01.2026, 11:25 von Kennziffer007.)
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Nachrichten in diesem Thema
Kommentarnutzung - von Jurabert - 23.01.2026, 13:27
RE: Kommentarnutzung - von RefNdsOL - 23.01.2026, 13:37
RE: Kommentarnutzung - von Lars123 - 23.01.2026, 14:35
RE: Kommentarnutzung - von JurisRef - 23.01.2026, 15:22
RE: Kommentarnutzung - von kingofkittys - 23.01.2026, 15:50
RE: Kommentarnutzung - von Kennziffer007 - 24.01.2026, 11:23


 

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