Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Wohnzimmerkanzlei, was beachten?
Antworten

 
Wohnzimmerkanzlei, was beachten?
LiLO1
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2023
#5
24.01.2026, 09:15
(24.01.2026, 00:36)Egal_ schrieb:  Hast du eine eigene Berufshaftpflichtversicherung? Das ist berufsrechtlich eigentlich das einzige, was du beachten musst. Alles andere interessiert für diesen einen Monat absolut niemanden (Quelle: eigene Erfahrung).
Achja, außer das VW. Dem solltest du noch eine formlose Mitteilung senden, dass du am 1.3. einen neuen Job hast.

Wenn du ALG beziehen willst, solltest du dich natürlich arbeitslos melden, falls du das noch nicht getan hast. Auf - ebenfalls formlosen - Antrag zahlt die Arbeitsagentur in dem Monat für dich ins VW ein, statt in die GRV.

Insgesamt aber alles kein riesen Ding, für das man viel Aufriss machen muss. Schon gar nicht, sich stundenlang über Elster mit der steuerlichen Erfassung herumschlagen. Die haben einen Bug in ihrem System, den man nur durch Herumprobieren überlisten kann*. Die Zeit kannst du besser nutzen  Wink

* War zumindest 2022 noch der Fall, obwohl laut Elster-Forum schon längere Zeit bekannt

Ok danke, das beruhigt mich schon etwas.
Eigene Berufshaftpflichtversicherung hab ich und ALG kann ich sowieso nicht beziehen, da ich gekündigt habe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.01.2026, 09:58 von LiLO1.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von LiLO1 - 23.01.2026, 18:11
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von Jurjoe - 23.01.2026, 20:13
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von LiLO1 - 24.01.2026, 09:14
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von Egal_ - 24.01.2026, 00:36
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von LiLO1 - 24.01.2026, 09:15


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus