23.01.2026, 13:13
Hallo zusammen!
Ich habe ein Angebot aus Hessen erhalten und dieses zugesagt, sodass ich ab März in das Referendariat starten kann.
Jetzt bereitet mir die Krankenversicherung kopfzerbrechen. Aktuell bin ich gesetzlich freiwillig versichert. Ich habe das jetzt soweit verstanden, dass das Land Hessen einen bei den Beiträgen für die freiwillige GKV nicht unterstützt, außer man verursacht Kosten für die GKV - was aber auf die Häflte des jährlichen Beitrages begrenzt ist.
Wenn ich also nicht dauernd zum Arzt gehe, lohnt sich dies kaum.
Bei der PKV hadere ich mit dem Zeitpunkt nach dem Referendariat. Wie kann ich wieder in die GKV kommen? Soweit ich mich bis jetzt einlesen konnte, besteht hierzu die Möglichkeit, wenn man ím Anschluss einen Job findet, der weniger zahlt als die Versicherungsbefreiungsgrenze oder wenn man während des Referendariats eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit nachgeht (ist man hier nicht auch befreit, weil man Beamter ist?) oder Anwalts- und Wahlstation sozialersicherungspflichtig sind (selbe Frage, wie bei der Nebentätigkeit), sodass man im Anschluss an das Ref ALG I beziehen kann.
Am liebsten würde ich wohl einfach in der GKV bleiben, um mir einfach keine weitergehenden Gedanken machen zu müssen, aber denke nicht, dass das realistisch ist.
Hat hier jemand dazu Erfahrungen oder Einschätzungen?
Vielen Dank vorab
Ich habe ein Angebot aus Hessen erhalten und dieses zugesagt, sodass ich ab März in das Referendariat starten kann.
Jetzt bereitet mir die Krankenversicherung kopfzerbrechen. Aktuell bin ich gesetzlich freiwillig versichert. Ich habe das jetzt soweit verstanden, dass das Land Hessen einen bei den Beiträgen für die freiwillige GKV nicht unterstützt, außer man verursacht Kosten für die GKV - was aber auf die Häflte des jährlichen Beitrages begrenzt ist.
Wenn ich also nicht dauernd zum Arzt gehe, lohnt sich dies kaum.
Bei der PKV hadere ich mit dem Zeitpunkt nach dem Referendariat. Wie kann ich wieder in die GKV kommen? Soweit ich mich bis jetzt einlesen konnte, besteht hierzu die Möglichkeit, wenn man ím Anschluss einen Job findet, der weniger zahlt als die Versicherungsbefreiungsgrenze oder wenn man während des Referendariats eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit nachgeht (ist man hier nicht auch befreit, weil man Beamter ist?) oder Anwalts- und Wahlstation sozialersicherungspflichtig sind (selbe Frage, wie bei der Nebentätigkeit), sodass man im Anschluss an das Ref ALG I beziehen kann.
Am liebsten würde ich wohl einfach in der GKV bleiben, um mir einfach keine weitergehenden Gedanken machen zu müssen, aber denke nicht, dass das realistisch ist.
Hat hier jemand dazu Erfahrungen oder Einschätzungen?
Vielen Dank vorab
Nachrichten in diesem Thema
Ref Hessen - Krankenversicherung - von culpa-in-caffeine - 23.01.2026, 13:13
RE: Ref Hessen - Krankenversicherung - von asj - 23.01.2026, 13:18
RE: Ref Hessen - Krankenversicherung - von Fast_and_fatigued - 24.01.2026, 13:36









