20.01.2026, 15:32
(20.01.2026, 09:08)Kennziffer007 schrieb: Guten Tag in die Runde!
Hat jemand von euch Erfahrungen mit der mündlichen Prüfung im Wiederholungsversuch oder einen Mitprüfling gehabt, der in der mündlichen seinen Wiederholungsversuch hatte?
Wird die mündliche bei solchen Kandidaten dementsprechend strenger bewertet? Oder sind die Prüfer eher wohlwollender, da es ohnehin der letzte Versuch ist und man keinen Verbesserungsversuch antreten darf?
Mir fehlt ein halber Punkt für ein Befriedigend. Eine Steigerung um einen halben Punkt ist ja laut Erfahrungsberichten fast schon ein Standard.
Das Problem ist, dass ich in den mündlichen Prüfungen nie wirklich gut war und z.B. im ersten Examen mich in der mündlichen nicht verbessert habe (trotzdem ein Befriedigend erzielt). Da haben sich meine Mitprüflinge aber auch lediglich um ein paar Nachkommastellen verbessert und wir haben als Gruppe wirklich nicht geglänzt.
Im 2. Examen (noch) nicht, aber im 1. Examen. Ne, war eig überhaupt kein Thema. Ich habe mich zwar nicht verbessert aber hätte dazu auch ne viel zu gute Note gebraucht. Bin nur deshalb in die mündliche, einfach weil ich mit mündlichen Prüfungen Probleme habe und es ja im 2. auch nochmal meistern muss. Aber strenger wird da nix bewertet
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Mündliche Prüfung im Wiederholungsversuch - von Kennziffer007 - 20.01.2026, 09:08
RE: Mündliche Prüfung im Wiederholungsversuch - von Lalaland - 20.01.2026, 10:12
RE: Mündliche Prüfung im Wiederholungsversuch - von JurisRef - 20.01.2026, 15:32


