19.01.2026, 15:21
Liebes Forum,
Ich benötige euren Input in einer Verkehrsunfallsache. Es wird auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines gebrauchten Rennrads (geschätzter Zeitwert: EUR 1.500,00) bei einem Verkehrsunfall geklagt.
Das beschädigte Rad ist bereits mehrere Jahre alt und ein sog. "Custom"-Aufbau. Es bestand aus verschiedenen Einzelteilen, die allesamt unterschiedlich alt sind. Es dürfte daher mit ziemlicher Sicherheit von einem sog. Totalschaden auszugehen sein, da das Rad fast vollständig zerstört wurde und die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen dürften.
FRAGE: Lohnt es sich in diesem Fall überhaupt, vor Klageerhebung einen Sachverständigen zur exakten Schadensbestimmung einzuschalten? Alle Kostenvoranschläge belaufen sich auf ca. EUR 1.000,00 - sie dürften damit ggf. den Sachwert des Rades übersteigen. Außerdem bestünde hier das Risiko, dass das Gericht die SV-Kosten als nicht mehr vom Schadensersatz umfasst erachtet.
Es dürfte daher doch taktisch klüger sein, eine Klage mit Schätzwerten einzureichen? Somit bestünde nur das "Risiko", dass das Gericht später einen Sachverständigen bestellt.
Vielen Dank!
Ich benötige euren Input in einer Verkehrsunfallsache. Es wird auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines gebrauchten Rennrads (geschätzter Zeitwert: EUR 1.500,00) bei einem Verkehrsunfall geklagt.
Das beschädigte Rad ist bereits mehrere Jahre alt und ein sog. "Custom"-Aufbau. Es bestand aus verschiedenen Einzelteilen, die allesamt unterschiedlich alt sind. Es dürfte daher mit ziemlicher Sicherheit von einem sog. Totalschaden auszugehen sein, da das Rad fast vollständig zerstört wurde und die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen dürften.
FRAGE: Lohnt es sich in diesem Fall überhaupt, vor Klageerhebung einen Sachverständigen zur exakten Schadensbestimmung einzuschalten? Alle Kostenvoranschläge belaufen sich auf ca. EUR 1.000,00 - sie dürften damit ggf. den Sachwert des Rades übersteigen. Außerdem bestünde hier das Risiko, dass das Gericht die SV-Kosten als nicht mehr vom Schadensersatz umfasst erachtet.
Es dürfte daher doch taktisch klüger sein, eine Klage mit Schätzwerten einzureichen? Somit bestünde nur das "Risiko", dass das Gericht später einen Sachverständigen bestellt.
Vielen Dank!
Nachrichten in diesem Thema
Sachverständigenkosten beim Fahrradunfall - von ranger - 19.01.2026, 15:21
RE: Sachverständigenkosten beim Fahrradunfall - von Praktiker - 19.01.2026, 19:43
RE: Sachverständigenkosten beim Fahrradunfall - von Egal_ - 19.01.2026, 20:18
RE: Sachverständigenkosten beim Fahrradunfall - von Praktiker - 20.01.2026, 07:24









