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Lebensunterhalt direkt nach 1. Examen
Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.427
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#3
15.01.2026, 15:06
Wie finanzierst du dich denn bisher? Wenn das Geld nicht reicht, kannst und solltest du dich arbeitslos melden. Wenn du jedoch die Möglichkeit hast, dich anderweitig über Wasser zu halten und du die Aussicht hast, zeitnah ins Ref einzusteigen, würde ich persönlich darauf verzichten.

Ich selbst habe damals einfach meinen Minijob weiter ausgeübt und mich für ein anderes Studienfach eingeschrieben, um in der studentischen Krankenversicherung bleiben zu können.
ALG I oder II hätte ich nämlich nicht bekommen und hätte aus diesem Grund meine Krankenversicherung selbst zahlen müssen, was teurer gewesen wäre, als die studentische Krankenversicherung. Außerdem hatte ich keine Lust, auf irgendwelche Bewerbungstrainings oder ähnliches. Das können die nämlich anordnen, wenn du arbeitslos gemeldet bist. Beim Minijob gibt es irgendeine Sonderregelung, wie viel du behalten darfst, wenn du ihn schon länger ausübst. Ich habe das nicht mehr ganz im Kopf, aber Google hilft dir bestimmt. Kündigen solltest du ihn daher erstmal nicht.
Die Lücke, die ich überbrücken musste, war nur 2 Monate lang.
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Lebensunterhalt direkt nach 1. Examen - von xmas - 14.01.2026, 15:15
RE: Lebensunterhalt direkt nach 1. Examen - von Byisis - 15.01.2026, 13:08
RE: Lebensunterhalt direkt nach 1. Examen - von Egal_ - 15.01.2026, 15:06


 

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