12.01.2026, 15:09
Wisst ihr, was im GJPA Bereich Berlin-Brandenburg passieren müsste, wenn in einer Arbeit im schriftlichen Examen ein großer Notenunterschied vorliegt?
Ich habe in einer Arbeit einen Unterschied von 4 Punkten bei Erst- zu Zweitkorrektor und keine Drittkorrektur bekommen.
Auf dem Deckblatt der Arbeit steht einfach drauf: Nach Beratung: "die schlechtere Note".
Ich hätte gedacht, man würde dann eine Drittkorrektur bekommen oder die Prüfer einigen sich auf eine Note zwischen den beiden gegebenen Noten. Stattdessen habe ich die schlechtere bekommen.
Habt ihr damit Erfahrungen oder könnt mich auf das einschlägige Gesetz bzw. die Verordnung verweisen?
Ich habe in einer Arbeit einen Unterschied von 4 Punkten bei Erst- zu Zweitkorrektor und keine Drittkorrektur bekommen.
Auf dem Deckblatt der Arbeit steht einfach drauf: Nach Beratung: "die schlechtere Note".
Ich hätte gedacht, man würde dann eine Drittkorrektur bekommen oder die Prüfer einigen sich auf eine Note zwischen den beiden gegebenen Noten. Stattdessen habe ich die schlechtere bekommen.
Habt ihr damit Erfahrungen oder könnt mich auf das einschlägige Gesetz bzw. die Verordnung verweisen?
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Notenunterschied Erst- zu Zweitkorrektor schriftliche Prüfung - von Grizzel - 12.01.2026, 15:09
RE: Notenunterschied Erst- zu Zweitkorrektor schriftliche Prüfung - von Freidenkender - 12.01.2026, 16:07
RE: Notenunterschied Erst- zu Zweitkorrektor schriftliche Prüfung - von Grizzel - 12.01.2026, 16:07









