08.01.2026, 14:41
Halloo zusammen,
bei der Erstellung eines Relationsgutachtens ist bei mir die Frage aufgekommen, in welcher Station man die einzelnen Rechnungspositionen überprüft, die der Kläger durch Vorlage einer fiktiven Abrechnung geltend macht.
Müsste man bereits in der Klägerstation die Richtigkeit der Rechnungsposten (zb fiktiv abgerechnete Positionen wie Verbringungskosten, Nutzungsausfall etc) prüfen oder erst in der Beklagtenstation?
Ich wäre für Antworten sehr dankbar :)
bei der Erstellung eines Relationsgutachtens ist bei mir die Frage aufgekommen, in welcher Station man die einzelnen Rechnungspositionen überprüft, die der Kläger durch Vorlage einer fiktiven Abrechnung geltend macht.
Müsste man bereits in der Klägerstation die Richtigkeit der Rechnungsposten (zb fiktiv abgerechnete Positionen wie Verbringungskosten, Nutzungsausfall etc) prüfen oder erst in der Beklagtenstation?
Ich wäre für Antworten sehr dankbar :)
Nachrichten in diesem Thema
Verkehrsunfall in der Relation - von Juraeule - 08.01.2026, 14:41
RE: Verkehrsunfall in der Relation - von RefNdsOL - 08.01.2026, 14:57


