06.01.2026, 23:27
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher bei der Kostenentscheidung, wenn ich dem Kläger die Hauptforderung zuspreche, aber die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten abweise. In dem Fall wäre es ein teilweises obsiegen, müsste ich dann eine Quote bilden ? Ich hatte nämlich auch gelesen, dass es irrelevant ist da die Hauptforderung ingesamt zugesprochen wird und daher der Beklagte die Kosten tragen muss.
Vielen Dank !
ich bin mir nicht sicher bei der Kostenentscheidung, wenn ich dem Kläger die Hauptforderung zuspreche, aber die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten abweise. In dem Fall wäre es ein teilweises obsiegen, müsste ich dann eine Quote bilden ? Ich hatte nämlich auch gelesen, dass es irrelevant ist da die Hauptforderung ingesamt zugesprochen wird und daher der Beklagte die Kosten tragen muss.
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Kosten des Rechtsstreits - von HelenL. - 06.01.2026, 23:27
RE: Kosten des Rechtsstreits - von RefNdsOL - 07.01.2026, 06:42
RE: Kosten des Rechtsstreits - von Praktiker - 07.01.2026, 08:58
RE: Kosten des Rechtsstreits - von RefNdsOL - 07.01.2026, 09:09
RE: Kosten des Rechtsstreits - von HelenL. - 07.01.2026, 12:44


