04.01.2026, 13:18
Wichtig ist vor allem, wie lange das her ist und ob eine Krankheit zurückgeblieben ist. Man muss nicht unbegrenzt in die Vergangenheit Angaben machen.
Ob die Gesprächsprotokolle freigegeben werden müssten, ist eine gute Frage. Die sind ja nicht Teil der Diagnose, sondern quasi Befunde bzw. Therapie. Die Frage wird vermutlich sein, ob der Dienstherr auf sie angewiesen ist, um Deinen Gesundheitszustand beurteilen zu können. Ohnehin dürfte sie aber erst einmal nur ein Arzt sehen.
Ob die Gesprächsprotokolle freigegeben werden müssten, ist eine gute Frage. Die sind ja nicht Teil der Diagnose, sondern quasi Befunde bzw. Therapie. Die Frage wird vermutlich sein, ob der Dienstherr auf sie angewiesen ist, um Deinen Gesundheitszustand beurteilen zu können. Ohnehin dürfte sie aber erst einmal nur ein Arzt sehen.
Nachrichten in diesem Thema
Verbeamtung trotz Therapie - von Mecklenburgerin26 - 03.01.2026, 23:49
RE: Verbeamtung trotz Therapie - von RRalf - 04.01.2026, 00:25
RE: Verbeamtung trotz Therapie - von Praktiker - 04.01.2026, 13:18
RE: Verbeamtung trotz Therapie - von Homer S. - 04.01.2026, 13:51
RE: Verbeamtung trotz Therapie - von Mecklenburgerin26 - 06.01.2026, 22:10


