01.01.2026, 20:08
Leider ist es in NRW derzeit nicht möglich ein Teilzeitreferendariat dergestalt durchzuführen, dass die Arbeitsgemeinschaft nur anteilig besucht wird. Die Kürzungen finden in der Einzelausbildung statt.
Auch eine Befreiung ist meines Wissens nach nur im Ausland möglich, da kenne ich mich allerdings nicht gut mit aus.
Die Anwesenheitskontrolle muss auch grds. für jede Einheit erfolgen also auch nachmittags. Früheres Gehen ist sicherlich möglich, allerdings nicht jeden Nachmittag.
Ich hoffe für dich, dass du noch eine Lösung finfest
Auch eine Befreiung ist meines Wissens nach nur im Ausland möglich, da kenne ich mich allerdings nicht gut mit aus.
Die Anwesenheitskontrolle muss auch grds. für jede Einheit erfolgen also auch nachmittags. Früheres Gehen ist sicherlich möglich, allerdings nicht jeden Nachmittag.
Ich hoffe für dich, dass du noch eine Lösung finfest
Nachrichten in diesem Thema
Befreiung von AG in NRW - von inlibertas - 31.12.2025, 16:17
RE: Befreiung von AG in NRW - von JuristinausD - 31.12.2025, 17:05
RE: Befreiung von AG in NRW - von inlibertas - 01.01.2026, 12:17
RE: Befreiung von AG in NRW - von RiNrw - 01.01.2026, 20:08
RE: Befreiung von AG in NRW - von Lars123 - 01.01.2026, 20:46
RE: Befreiung von AG in NRW - von NRWbaldALG - 12.01.2026, 15:25









