22.12.2025, 06:28
Im NRW spielt es keine Rolle. Unser P1 achtet allerdings auch darauf, dass man sowohl eine Zeit am AG, als auch eine Zeit am LG war, ehe die Verplanung ansteht. Die letzte Verwendung ist dann idR an dem Gericht, an dem man seine Planstelle erhält. In anderen LG-Bezirken (bin selber Bezirkswechsler) ist das nicht immer der Fall. Hängt letztlich auch davon ab, wie beharrlich man seinen Planstellenwunsch vertritt. Ich habe selber drei Angebote abgelehnt, ehe ich am Wunschort verplant wurde.
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Einfluss der ersten Gerichtszuweisung auf spätere Verplanung - von hmhf - 21.12.2025, 21:41
RE: Einfluss der ersten Gerichtszuweisung auf spätere Verplanung - von Boevenvanger - 22.12.2025, 06:28









