22.12.2025, 00:02
Hallo zusammen, ich habe in einer Examensklausur als AGL §§ 634 N. 4, 280 I, III, 283 BGB verwendet, obwohl ohne Abnahme nur §§ 280, 283 S. BGB richtig gewesen wäre. Im Sachverhalt stand nichts zu einer möglichen Abnahme, nur dass das körperliche Werk nach der Reparatur zerstört war. Daher hab ich über die Abnahme wenig nachgedacht und sie im Eifer des Gefechts einfach unterstellt.
Am Rest der Klausur ändert sich dabei wenig (gab ohnehin 4 verschieden Fragen), nur natürlich etwas ärgerlich gleich zu Beginn der Klausur an der Lösung etwas "vorbeizuschreiben". beim Rest der Klausur scheint es dagegen gut gelaufen zu sein.
Wie hoch würdet ihr den Punktabzug für einen solchen Flüchtigkeitsfehler einschätzen?
Vielen Dank an alle!
Am Rest der Klausur ändert sich dabei wenig (gab ohnehin 4 verschieden Fragen), nur natürlich etwas ärgerlich gleich zu Beginn der Klausur an der Lösung etwas "vorbeizuschreiben". beim Rest der Klausur scheint es dagegen gut gelaufen zu sein.
Wie hoch würdet ihr den Punktabzug für einen solchen Flüchtigkeitsfehler einschätzen?
Vielen Dank an alle!
Nachrichten in diesem Thema
Punktabzug Klausur - von ph232323 - 22.12.2025, 00:02
RE: Punktabzug Klausur - von JurisRef - 22.12.2025, 14:06
RE: Punktabzug Klausur - von Lalaland - 08.01.2026, 01:37









