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Verwaltungsgerichtsbarkeit versus ordentliche Gerichtsbarkeit
Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 413
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#7
18.12.2025, 11:01
Was die Verwaltungsgerichtsbarkeit mE seit 2016 enorm an Attraktivität gekostet hat, ist ein Asylanteil von 50%. Besserung ist da auch nicht in Sicht. Das hat zu einer strukturellen Überlastung geführt. Abgesoffene Dezernate kannte man dort früher nur vom Hörensagen von Kollegen aus der Ordentlichen. Mittlerweile scheint es eher in die entgegengesetzte Richtung zu gehen, zumal die Politik weiterhin sehr zögerlich mit zusätzlichen Stellen ist.

Ich habe Asylsachen zum Schluss immer weniger gerne gemacht, weil das komplette System dysfunktional ist. Insbesondere Dublin ist schon lange eine Farce. Wer hier ist, bleibt es idR auch, ob Asylrecht oder Aufenthaltsrecht darüber steht, ist letztlich egal. Da bekommt man irgendwann das Gefühl, für den Papierkorb zu arbeiten, und das mit hoher Schlagzahl. Mittlerweile gibt es zwecks Verfahrensbeschleunigung sogar reine Asylkammern. Da ist der Unterschied zum BAMF-Sachbearbeiter nicht mehr gross.

Gleichzeitig kann man es sich aufgrund der wenigen neu zu besetzenden Stellen noch leisten, Bewerber mit Prädikatsnoten einzustellen. Die treffen dann auf juristisch wenig anspruchsvolle Massenverfahren. Auf Dauer eine eher mässig motivierende Situation.

Ich habe letztlich dem VG den Rücken gekehrt, weil ich so nicht länger arbeiten wollte. Die Fluktuation raus aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zwar weiterhin eher moderat, aber im Vergleich zu der Zeit vor 2016 erheblich gestiegen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.12.2025, 11:21 von Spencer.)
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