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Verwaltungsgerichtsbarkeit versus ordentliche Gerichtsbarkeit
RefNdsOL
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Registriert seit: May 2024
#4
17.12.2025, 20:04
(17.12.2025, 19:52)NDS. 2.StE voraussichtlich Dez. 2025 ✅ schrieb:  Ja, stimmt. Das ist schon ein Nachteil, aber auch vllt. auch ein Vorteil(Spezialwissen kann besser aufgebaut werden). Mich reizt tatsächlich vom Rechtsgebiet her ÖR arg, aber auch das Strafrecht (v.a. die Verhandlungen) finde ich sehr spannend. Manchmal fand ich aber auch den oder andere Verhandlung vor dem Zivilrichter spannend bzw. das Urteil, was man dazu schreiben sollte im Rahmen der 1.Station. habe den Eindruck, dass die Arbeitsbelastung am VG zwar auch hoch ist, aber geringer als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Und der Vorteil wäre halt, dass man fest an einem VG für die Jahre der Proberichterzeit wäre ohne hin & her versetzt zu werden.

Noch nicht Berufseinstieg, aber stand im Hinblick auf die Wahlstation und damit auch den Berufseinstieg vor der Frage.

Für mich maßgeblich für die ordentliche war unter anderem, dass man eben bei uns in Nds. auch zur StA damit geht, was ich grundsätzlich spannend und toll fand. Unter Berücksichtigung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es auch ein sehr breite Palette von Gebieten, in denen man in der ordentlichen tätig sein kann. Spezialwissen kann - freilich bedingt - in Spezialkammern am LG aufgebaut werden.

Für mich waren im Übrigen teils (nicht abschließend) folgende Punkte maßgeblicH: VG: Ja, wie du sagst Proberichterzeit fest an einem VG, das heißt aber auch, dass du direkt an dein Wunsch-VG kommen können musst. Das setzt eben voraus, dass da auch etwas frei ist. Wegen der großen Bezirke kommt aber nur ein, ggf. zwei VGs in Betracht. Insofern man örtlich gebunden ist (Verwandtschaft, Partner, Familie o.ä.), ist das ein großes Fragezeichen. Außerdem ist wohl das NdsOVG relativ träge in der Rückmeldung im Vergleich zu den OLG. Ganz grundsätzlich erscheint mir in der ordentlichen alles von deutlich höherer Dynamik geprägt zu sein als bei den VGs und einem Fokus auf das Wesentliche gerade auch bei der Abfassung der Entscheidungen.
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