17.12.2025, 15:34
Hey zusammen,
vielleicht eine etwas unnötige Frage, aber ich sitze gerade an einem Votum für meine Ausbilderin, die mündliche Verhanldung in der Sache ist im Januar.
Der Kläger hat im Verfahren PKH beantragt, die seitens des Gerichts abgelehnt wurde. Auch die sofortige Beschwerde wurde zurückgewiesen, sodass das Ganze nun zum Beschwedegericht eine Instanz höher geht.
Meine Frage: Muss ich das irgendwie im Sachbericht erwähnen? Oder lasse ich das komplett weg, weil es prozessual und materiell-rechtlich für die Sache aktuell ja eigentlich keinen Unterschied macht?
Danke Euch!
vielleicht eine etwas unnötige Frage, aber ich sitze gerade an einem Votum für meine Ausbilderin, die mündliche Verhanldung in der Sache ist im Januar.
Der Kläger hat im Verfahren PKH beantragt, die seitens des Gerichts abgelehnt wurde. Auch die sofortige Beschwerde wurde zurückgewiesen, sodass das Ganze nun zum Beschwedegericht eine Instanz höher geht.
Meine Frage: Muss ich das irgendwie im Sachbericht erwähnen? Oder lasse ich das komplett weg, weil es prozessual und materiell-rechtlich für die Sache aktuell ja eigentlich keinen Unterschied macht?
Danke Euch!
Nachrichten in diesem Thema
PKH in Votum? - von nikmac95 - 17.12.2025, 15:34
RE: PKH in Votum? - von RiLG Hessen - 17.12.2025, 19:20


