15.12.2025, 19:28
(15.12.2025, 11:34)Freidenkender schrieb: es ist halt eine Pflicht, die nicht in der Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.
Es ist nicht unüblich, dass AN und deren RAs im Rahmen von Kündigungsrechtstreiten die Gewerbeaufsicht einschalten und den AG so weiter ärgern. Hatten wir auch schon hier. Wir haben am Ende kein Problem gehabt. Aber ich kenne einen großen AG mit AZ-Souveränität, der gerade echt Stress hat und kämpft, dass das Bußgeld sinkt
Könnte also in einer GK Spaß machen :D
sehe ich genau so. Auch wenn beide wollen kann man nicht auf diese Regelung verzichten, anders als einer der Vorredner das hier erklärt hat.
Das Urteil ist denke ich eher ein Tool um im Falle der beruflichen Trennung ggf. eine höhere Abfindung rauszuholen...
Nachrichten in diesem Thema
Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde - von Kohlhaas - 12.12.2025, 00:53
RE: Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde - von Reichsexekution - 12.12.2025, 17:00
RE: Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde - von DerDa - 13.12.2025, 23:48
RE: Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde - von Homer S. - 14.12.2025, 10:38
RE: Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde - von Freidenkender - 15.12.2025, 11:34
RE: Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde - von wroxbalker - 15.12.2025, 19:28
RE: Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde - von Homer S. - 19.12.2025, 09:59
RE: Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde - von Patenter Gast - 15.12.2025, 16:43
RE: Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde - von Konova - 19.12.2025, 11:58
RE: Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde - von maxiref - 19.12.2025, 14:45



