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  5. Justiz NRW: Wie viel Zeit zwischen Zusage und Einstellung?
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Justiz NRW: Wie viel Zeit zwischen Zusage und Einstellung?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Homer S.
Senior Member
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Beiträge: 448
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#2
13.12.2025, 17:05
(13.12.2025, 15:20)Weltenbummler schrieb:  Hallo zusammen, 

wie war das bei euch - wie viele Monate nach eurer Zusage konntet ihr anfangen? 

Ich möchte gerne nach dem zweiten Examen 3-6 Monate bei meiner Frau und unserem Baby zuhause bleiben. Bewerben möchte ich mich auf eine Stelle als Richter. Falls der ganze Bewerbungs- und Einstellungsprozess nicht sowieso ein paar Monate dauert, besteht dann eventuell die Möglichkeit, nach einer Zusage zu sagen, man möchte erst in drei Monaten anfangen?

Als ich vor einigen Jahren bei der StA in NRW a gefangen habe, haben die nach meinem Wunschtermin gefragt und den konnte ich dann ohne Probleme auch nehmen. Da ich damals aus der Kanzlei gewechselt bin subjektiv ein etwas anderer SV, aber für die Justiz dürfte das ja keinen Unterschied machen. Zudem findet sas alles statt nachdem du die Einstellungszusage hast (vorher besser nicht ansprechen). Damals war es aus haushalterischen Gründen aber nicht möglich, dass sich das über den Jahreswechsel zieht.
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Nachrichten in diesem Thema
Justiz NRW: Wie viel Zeit zwischen Zusage und Einstellung? - von Weltenbummler - 13.12.2025, 15:20
RE: Justiz NRW: Wie viel Zeit zwischen Zusage und Einstellung? - von Homer S. - 13.12.2025, 17:05


 

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