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  5. Streitiges Kläger- / Beklagtenvorbringen oder Unstreitiger SV?
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Streitiges Kläger- / Beklagtenvorbringen oder Unstreitiger SV?
RiNrw
Junior Member
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Beiträge: 30
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#3
07.12.2025, 13:22
Ja manche Anwälte machen es einem nicht so leicht. Vielleicht gibt es aber Auslandsbezug weshalb keine Geburtsurkunde eingereicht werden kann bzw die standardmäßig auf den 01.01. datiert, was den Kläger weiter zweifeln ließe.
Ich würde es tatsächlich weiter im streitigen Teil aufführen. Mit dem Wort vermeintlich bringt er ja weiterhin zum Ausdruck das in Zweifel ziehen zu wollen. Für mich müsste er das auch nicht andauernd wiederholen. Er sagte zu Beginn ja nicht nur nicht 14, sondern explizit 16, das ist also sogar qualifizierter Vortrag. Da muss er aus meiner Sicht nicht die ganze Zeit schreiben, dass 14 nicht stimmt, auch wenn man natürlich es klarer zum Ausdruck bringen könnte, wenn ein konkretes Geburtsdatum behauptet wird und man auch erahnen kann, was die Beweisaufnahme der Mutter ergeben wird. Wenn es nachher auf die Frage ankäme, ob das ausreichendes Bestreiten ist, wäre es für mich auch eher eine Frage der Entscheidungsgründe und nicht des Tatbestands
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Nachrichten in diesem Thema
Streitiges Kläger- / Beklagtenvorbringen oder Unstreitiger SV? - von dandryer - 05.12.2025, 16:31
RE: Streitiges Kläger- / Beklagtenvorbringen oder Unstreitiger SV? - von Praktiker - 06.12.2025, 21:40
RE: Streitiges Kläger- / Beklagtenvorbringen oder Unstreitiger SV? - von RiNrw - 07.12.2025, 13:22


 

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