27.11.2025, 10:35
(27.11.2025, 10:00)nachdenklich schrieb: Den EVD nicht abzuleisten dürfte nicht möglich sein, da deine Prüfungsordnung den als notwendig vorsehen wird. Aber evtl kannst du dich jetzt entlassen lassen und den EVD bei Wiedereintritt absolvieren. Einfach bei deinem OLG nachfragen.
In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) ist es möglich sich vom EVD befreien zu lassen. Dann dürfte man allerdings keine Unterhaltsbeihilfe mehr bekommen (?) und ob es wirklich sinnvoll ist sich von einem quasi kostenlosen, guten Klausurenkurs befreien zu lassen muss jeder selbst wissen.
Nachrichten in diesem Thema
EVD aussetzen? - von NRW_rfrdr - 26.11.2025, 01:00
RE: EVD aussetzen? - von Egal_ - 26.11.2025, 15:31
RE: EVD aussetzen? - von nachdenklich - 27.11.2025, 10:00
RE: EVD aussetzen? - von Ref0815 - 27.11.2025, 10:35
RE: EVD aussetzen? - von Ref0815 - 27.11.2025, 10:42


