22.11.2025, 20:39
(16.11.2025, 11:58)ranger schrieb: Mehr in die Breite als in die Tiefe. Die besten Kenntnisse im Werkvertragsrecht nützen dir nichts, wenn im Examen Erbrecht mit GoA-Bezügen und Handelsrecht geprüft werden. Zusammenhänge, Muster und wiederkehrende Strukturen lassen sich besser erkennen, wenn man den Überblick gewonnen hat.
Ansonsten: nicht mit aktueller Rechtsprechung oder Meinungsstreits aufhalten.
Tolle Tipps! Danke dir auch
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Lerntipps fürs 2. Examen - von HelenaL - 16.11.2025, 08:23
RE: Lerntipps fürs 2. Examen - von Manifest - 16.11.2025, 10:04
RE: Lerntipps fürs 2. Examen - von HelenaL - 22.11.2025, 20:36
RE: Lerntipps fürs 2. Examen - von ranger - 16.11.2025, 11:58
RE: Lerntipps fürs 2. Examen - von HelenaL - 22.11.2025, 20:39









