21.11.2025, 14:14
Vermittlungsvorschläge mit Rechtsbehelfsbelehrung kommen auch noch per Post und sind im Onlineportal extra markiert. Auf die musst du dich bewerben. Auf Vermittlungsvorschläge ohne RB würde ich antworten, dass du dich dort nicht bewirbst. Ich hab nichts gemacht und dann kam der Vermittlungsvorschlag mit RBF
Anmerkungen was du in die Bewerbung schreiben darfst findest du in BeckOGK § 159 SGB II Rn 220.
Anmerkungen was du in die Bewerbung schreiben darfst findest du in BeckOGK § 159 SGB II Rn 220.
Nachrichten in diesem Thema
Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von HillaSo - 20.11.2025, 20:15
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von KissingSpines - 20.11.2025, 21:26
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von SNC97 - 21.11.2025, 13:18
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von DM21 - 21.11.2025, 14:14
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von HillaSo - 22.11.2025, 09:14
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von Sesselpupser - 22.11.2025, 10:45
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von KissingSpines - 22.11.2025, 15:58
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von Paul Klee - 22.11.2025, 16:19
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von Lol22 - 24.11.2025, 10:58


