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Direkt selbstständig oder erstmal angestellt
mittelmäßig25
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 4
Registriert seit: Nov 2025
#8
21.11.2025, 08:30
(20.11.2025, 15:12)ranger schrieb:  Rechne doch mal aus, was du brutto angestellt verdienen müsstest, um auf 8K Nettoumsatz, abzüglich deiner Kosten, zu kommen. 
Ist für mich ein no-brainer, zumal du mit deinen Noten immer noch auf "angestellt" umschwenken könntest. 
Die wichtigste Frage aber: macht es dir Spaß, was du bislang tust? Erfüllt es dich halbwegs? Falls ja, wäre mir das Risiko einer Anstellung zu hoch.
Achso: Steuerberaterhaftung ist kein Spaß - aufpassen!

Der wichtige Punkt ist, dass ich erstmals alleine arbeiten möchte. Nur deshalb sind so kleine Mandate (250 EUR pro Monat für FIBU; Jahresabschluss) überhaupt interessant. Der Leute, die ich betreuen könnte, finden nur schwer einen Berater, weil der Steuerberater bei Angestelllten ja noch kräftig mitverdienen will. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter maximal 1,5 Stunden pro Monat mit dem Mandanten beschäftigt sein dürfen. 

Was meinst du mit dem Risiko einer Anstellung? 

Ich liebe Steuern und habe auch gar keine Lust etwas anderes zu machen. Ich habe das Referendariat nur gemacht, weil mir mitgeteilt wurde, dass ich erstmal das 2. Examen machen sollte. Später könne ich noch immer etwas anderes machen.

Wird es nicht kritisch gesehen, wenn man zunächst selbstständiger Rechtsanwalt ist und danach sich eine Festanstelllung sucht? Ich dachte, dass dies die Arbeitgeber nicht so gerne sehen. 

Ja, das mit der Haftpflicht ist tatsächlich heftiig. Deshalb werde ich auch deutlich mehr als 1 Millionen als Deckungssumme haben. 
(20.11.2025, 13:52)RefNdsOL schrieb:  
(20.11.2025, 13:45)JuraHassLiebe schrieb:  
(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb:  Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?

Also mit den Mandaten gleich zu Beginn scheint eine Selbständigkeit halbwegs sicher zu sein. Aber vielleicht eine naive Frage: Inwiefern ist man als Rechtsanwalt zu "Kern-Steuerberatenden" Themen befugt?

§ 3 S. 1 Nr. 1 (ggf. Nr. 2) StBerG?
Genau, das ist die Norm. Nach § 3 Nr. 1 StBerG sind auch Rechtsanwälte zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt.
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Direkt selbstständig oder erstmal angestellt - von mittelmäßig25 - 20.11.2025, 13:31
RE: Direkt selbstständig oder erstmal angestellt - von JuraHassLiebe - 20.11.2025, 13:45
RE: Direkt selbstständig oder erstmal angestellt - von RefNdsOL - 20.11.2025, 13:52
RE: Direkt selbstständig oder erstmal angestellt - von JuraHassLiebe - 20.11.2025, 13:57
RE: Direkt selbstständig oder erstmal angestellt - von BavarianLawyer - 20.11.2025, 14:38
RE: Direkt selbstständig oder erstmal angestellt - von mittelmäßig25 - 21.11.2025, 16:49
RE: Direkt selbstständig oder erstmal angestellt - von ranger - 20.11.2025, 15:12
RE: Direkt selbstständig oder erstmal angestellt - von Egal_ - 20.11.2025, 21:41
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RE: Direkt selbstständig oder erstmal angestellt - von juleswinnfield - 21.11.2025, 10:51
RE: Direkt selbstständig oder erstmal angestellt - von mittelmäßig25 - 21.11.2025, 11:02
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