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Einstellungen Sozialgerichtsbarkeit NRW - Dauer
nachdenklich
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#32
18.11.2025, 13:42
V.a. scheint sich ja schon ein großer Bewerberpool gebildet zu haben. Auch wenn die Bewerbung des Kandidaten selbst eventuell schon viele Monate (Jahre) zurückliegt und der Bewerber aktuell schon anderweitig untergekommen und eigearbeitet ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass - aufgrund des unzweifelhaft vorhandenen Ansehens des Richter/StA-Berufs (und natürlich Arbeitsplatzsicherheit, Familienzuschlag, Beihilfe, Pension usw.) - diese Bewerber auch nach langer Wartezeit die Chance ergreifen werden.

Im allgemeinen scheint bei der öffentlichen Hand der Bewerberüberschuss anzukommen. Letztens stand in einer Stellenanzeige für eine Position im Rechtsamt einer 80.-100.000 Stadt: "möglichst mir Prädikat" und "mehrjähriger Berufserfahrung, gerne durch FA-Titel nachzuweisen". Ich meine es war für E13 und nicht E14.

Oder bei einem Landesministerium: "wir stellen laufend Volljuristen ein. Für konkrete Stellenausschreibungen im Ministerium und diesem untergeordnente Behörden bitte hier klicken"......und dann: gähnende Leere auf dem Stellenportal :D. Das hat zwar jetzt nichts mit den Notenanforderungen zu tun, allerdings mit dem Bedarf an Volljuristen.


(18.11.2025, 13:27)Fast_and_fatigued schrieb:  
(18.11.2025, 12:45)Wallendael schrieb:  Dieses verflixte Sparen macht mich langsam krank. Das macht die Examenszeit nicht leichter...

Zumal man dann zumindest realistische aktuelle Einstellungschancen bei den Stellenausschreibungen angeben könnte. Ich habe das Gerücht gehört, dass selbst die OLGs in NRW aktuell wohl nur noch ab einem Prädikat im zweiten Examen einstellen sollen. Bei den Justizvollzugsbeamten in NRW wurden auch Stellenkürzungen angekündigt. Die Einkommensrunde zum TdL NRW steht in 2026 an und die Gewerkschaften fordern +7 % mind. 300 €, sowie + 200 € für Auszubildene. Bei den aktuellen Sparmaßnahmen wohl wenig erfolgsversprechend.

jeder im ÖD soll natürlich ein ordentliches Einkommen/Besoldung haben. Der letzte TV hat dazu geführt, dass Länder/Kommunen ein "Mehr" an Personalkosten von ca 25 Mia einzukalkulieren hatten. Jedenfalls in meiner Kommune wird auch u.a. auf die steigenden Personalkosten hingewiesen, wenn es um Erhöhungen von Gebühren oder Neueinführung von iwas geht.

Meiner Meinung nach kann man gerne bei den unteren Besoldungsgruppen/TV-Gruppierungen erhöhen. Aber ein Automatismus auch für schon gut verdiende gD(vllt ab A11 mit hoher Erfahrungsstufe)/ jedenfalls ab hD sollte man vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Möglichkeiten zumindest hinterfragen. Denn idR wird der ausgehandelte TV dann per Gesetz auf die Beamten übertragen. Aber da würden die Betroffenen wahrscheinlich sofort auf irgendein "Abstandsgebot" verweisen. In anderen Staaten kann man bspw. nur eine Erhöung für die unteren Einkommenstarife aushandeln und eventuell eine Einmalzahlung für die höheren Gruppen. 

Fakt ist jedenfalls, dass die Personalkosten für Länder und Kommunen zum "Problem" werden. Vielleicht sollte man es eher so wie in Ö. oder I/FR/SP machen: man verdient weniger im ÖD, dafür aber mehr Angestellte ;-).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2025, 14:15 von nachdenklich.)
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