16.11.2025, 10:11
Ich würde es tatsächlich als Rüge in das Beklagtenvorbringen aufnehmen.
Also "der Beklagte rügt die örtliche Zuständigkeit" Denn wie auch bei Einreden (Verjährung etc) ist die Erhebung selbst aufnehmen und nicht nur als Rechtsansicht.
Siehe zB LG Köln 33 O 39/17
https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_...71219.html
Also "der Beklagte rügt die örtliche Zuständigkeit" Denn wie auch bei Einreden (Verjährung etc) ist die Erhebung selbst aufnehmen und nicht nur als Rechtsansicht.
Siehe zB LG Köln 33 O 39/17
https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_...71219.html
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Prozessgeschichte - von HelenL. - 15.11.2025, 16:08
RE: Prozessgeschichte - von Praktiker - 15.11.2025, 18:16
RE: Prozessgeschichte - von HelenL. - 15.11.2025, 22:48
RE: Prozessgeschichte - von Praktiker - 16.11.2025, 09:06
RE: Prozessgeschichte - von RiNrw - 16.11.2025, 10:11


