14.11.2025, 18:02
(14.11.2025, 10:18)RRalf schrieb:Die Erfahrung kann ich, zumindest von meiner damaligen Uni nicht teilen, ich habe etliche Leute über die Jahre aufhören gesehen, sei es wegen Zwischenprüfungen (locker 50%), großen Übungen usw. bis hin vor das Examen von ~500 auf vielleicht 150 Leute. Aus welchen Gründen auch immer, wurde dort schon echt hart ausgesiebt...durchgewunken wurden wirklich wenige und die hätten ohnehin im Examen dann Probleme bekommen.(13.11.2025, 11:35)MissJura schrieb:(11.11.2025, 11:47)MissJura schrieb:(11.11.2025, 10:17)Sonnenschein schrieb:(11.11.2025, 10:01)advocatus diaboli schrieb: Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf das Gehalt oder das man letztlich zum Einstieg so viel verdient wie ein ehemaliger Auszubildender. Ich denke aber, dass es für das eigene Selbstwertgefühl nicht gut ist, wenn man auf einer Eben einsteigt, für die ein Studium keine Voraussetzung wäre. Denn dann hätte man sich ein stückweit auch das Staatsexamen "sparen" können. Zumindest bei mir wäre das vermutlich im Hinterkopf.Und wie siehst du das in einem Unternehmen in der Rechtsabteilung auf einer Position die auch von Master Absolventen gemacht werden könnte? Sprich keine gerichtlichen Verfahren, nur internes. Da hat man nicht die Ausbildung im Hinterkopf, und ein guter Master absolvent ist vermutlich ähnlich zu gebrauchen wie ein "schwacher" Volljurist, oder übersehe ich da etwas, vor allem bei dem aktuellen Markt?
Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
"Vermutlich ähnlich zu gebrauchen". Tatsächlich nein. Ich habe vor Jahren damals noch "nur" mit 1. Staatsexamen die Arbeiten der Masterabsolventen ersetzt, weil das Denken eines Juristen anders ist als bei Bachelor/Master Wirtschaftsjura. Bestimmt gibt es aber auch Bereiche, die für diese Absolventen zugeschnitten sind. Fun fact, das 1. Staatsexamen ist ja "Masteräquivalent" und das 2. Staatsexamen kommt bei uns on top. Ich finde die Vergleichbarkeit somit gar nicht gegeben zwischen Masterabsolvent und Volljurist.
Das mit dem Masteräquivalent ist nicht meine Meinung, sondern ein Fakt. In Bayern erhält man nämlich ein englisches Dokument zur internationalen Ausweisung, dass das 1. Staatsexamen masteräquivalent ist :) Ist sogar ein offizielles Dokument. Ich glaube, es herrscht kein Spielraum mehr für Meinungen :)
Der Bachelor of Law wird OHNE Abschluss des 1. Staatsexamens verliehen und dient dazu, als Auffangmittel zu dienen. Ich glaube, du hast da etwas durcheinandergebracht.
1. Studium: Alle Klausuren + Seminararbeit = Voraussetzung für Bachelor of Law
2. Examensvorbereitung + Bestehen des 1. Juristischen Staatsexamens = Offizielles Dokument Masteräquivalent
Zwischen 1. und 2. besteht ein himmelweiter Unterschied (was jeder Jurist auch eigentlich wissen sollte), denn nur der Abschluss der Klausuren und Seminararbeit sind weit weg vom Klausuren schreiben im Examen auf Examensniveau. Und da es eben schwer ist, und die Fallhöhe so groß ist, wird sozusagen als Trostpreis der Bachelor of Law angeboten, aber doch nicht als Äquivalent zum 1. Staatsexamen...
Außerdem Scheinklausuren im Bachelor/Master mit einem Volljuristen zu vergleichen ist wirklich krass, tut mir leid. Dazwischen besteht ein mehr als nur ein himmelweiter Unterschied. Das ist jetzt das erste Mal, dass ich mich innerlich auch gegen eine Jurareform aussprechen würde, weil das, was man im 1. und 2. Staatsexamen leisten und können muss, ist sehr weit weg von einer Scheinklausur. Es bringt jetzt auch nichts, das weiter zu erläutern. Das weiß eigentlich jeder, der diese Laufbahn von A bis Z durchlaufen hat.
Gerne kannst du mir aber die Uni nennen, die mit Abschluss (!!!!) des 1. Staatsexamens den Bachelor of Law verleihen will. Sorry, ich hab das Gefühl, dass du keine Ahnung von der Laufbahn des Juristen/ Volljuristen hast.
Wie bereits oben erwähnt, habe ich damals nur mit 1. Examen die Arbeit der Wirtschaftsjuristen übernommen zum Zuarbeiten des RA's, da gerade eben zwischen einer Scheinklausur und dem Staatsexamen ein signifikanter Unterschied besteht. Das war nunmal meine Erfahrung.
Du kannst den LL.B. für Juraabbrecher nicht mit einem normalen Bachelor- oder Masterstudium vergleichen.
Das ganze Konzept des Jurastudiums ist darauf ausgerichtet, dass im Staatsexamen gefiltert wird, daher interessieren die Vorleistungen niemanden und es wird eher großzügig durchgewunken.
Das ist bei nativen Bachelor- und Masterstudiengängen an staatlichen Universitäten nicht der Fall, dort wird durchaus ausgesiebt und der Anspruch an die Abschlussarbeit ist auch höher als an eine Seminararbeit.
Edit: Der Anspruch an die meisten Bachelorarbeiten sind ein schlechter Witz, ich habe einigen Freunden dabei geholfen, da diese gar keine Ahnung hatten wie man Wissenscahftliche Arbeitet und zitiert etc. Das lernt man eben in den ganzen Hausarbeiten bei uns. Da ist oftmals die Frage ob es eine 1,0 oder eben nur 1,5 wird.
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