13.11.2025, 15:34
Aber wenn die Nebenforderung nicht bei der Streitwertberechnung zugrundezulegen ist, wie würde ich dann die Kostenverteilung berechnen, wenn der Kläger in Bezug auf die Hauptforderung voll obsiegt, aber die Nebenforderungen überhöht sind. Ich kann dann ja nicht den Wert der Nebenforderung zur Kostenberechnung auf den Streitwert draufrechnen und dann hierdurch den Verlustanteil bestimmen, oder nicht?
Also angenommen 8.000 Euro + vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 2.000 Euro
-> 8.000 Euro begründet
-> Nebenforderung nur iHv 1.500 Euro
Dann kann ich den Verlustanteil ja nicht mit 500/10.000, d.h. 5% berechnen, oder und dem Kläger in dieser Höhe die Kosten auferlegen?
Also angenommen 8.000 Euro + vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 2.000 Euro
-> 8.000 Euro begründet
-> Nebenforderung nur iHv 1.500 Euro
Dann kann ich den Verlustanteil ja nicht mit 500/10.000, d.h. 5% berechnen, oder und dem Kläger in dieser Höhe die Kosten auferlegen?
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Streitwert - Nebenforderungen - von HüttenAndi - 13.11.2025, 11:53
RE: Streitwert - Nebenforderungen - von RefNdsOL - 13.11.2025, 12:08
RE: Streitwert - Nebenforderungen - von HüttenAndi - 13.11.2025, 12:50
RE: Streitwert - Nebenforderungen - von RefNdsOL - 13.11.2025, 13:05
RE: Streitwert - Nebenforderungen - von HüttenAndi - 13.11.2025, 15:34
RE: Streitwert - Nebenforderungen - von RefNdsOL - 13.11.2025, 15:43


