13.11.2025, 11:53
Hallo zusammen,
Nebenforderungen erhöhen ja grundsätzlich nicht den Streitwert. Aber angenommen, A hatte gegen B zunächst einen Anspruch auf Zahlung von 10.000 Euro. B befand sich in Verzug und der Anwalt mahnte. Dann zahlt B 7.500 Euro. Jetzt klagt A gegen B auf Zahlung von 2.500 Euro und verlangt gleichzeitig die vorgerichtlichen Anwaltskosten, die sich ja nach den 10.000 Euro bemessen haben.
Wie wirkt sich die Konstellation auf den Streitwert, insb. auf den Gebührenstreitwert aus, wenn es um die Kosten des Rechtsstreits geht?
Nebenforderungen erhöhen ja grundsätzlich nicht den Streitwert. Aber angenommen, A hatte gegen B zunächst einen Anspruch auf Zahlung von 10.000 Euro. B befand sich in Verzug und der Anwalt mahnte. Dann zahlt B 7.500 Euro. Jetzt klagt A gegen B auf Zahlung von 2.500 Euro und verlangt gleichzeitig die vorgerichtlichen Anwaltskosten, die sich ja nach den 10.000 Euro bemessen haben.
Wie wirkt sich die Konstellation auf den Streitwert, insb. auf den Gebührenstreitwert aus, wenn es um die Kosten des Rechtsstreits geht?
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Streitwert - Nebenforderungen - von HüttenAndi - 13.11.2025, 11:53
RE: Streitwert - Nebenforderungen - von RefNdsOL - 13.11.2025, 12:08
RE: Streitwert - Nebenforderungen - von HüttenAndi - 13.11.2025, 12:50
RE: Streitwert - Nebenforderungen - von RefNdsOL - 13.11.2025, 13:05
RE: Streitwert - Nebenforderungen - von HüttenAndi - 13.11.2025, 15:34
RE: Streitwert - Nebenforderungen - von RefNdsOL - 13.11.2025, 15:43


