13.11.2025, 11:01
(13.11.2025, 10:14)RefNdsOL schrieb: Auch das Land Hessen wird sich an die 2013 begründete Rechtsprechung des BVerwG zur (fehlenden) gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers gebunden sehen. Insofern such bitte einmal nach der Entscheidung aus der hervorgeht, dass
A) Die überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen muss, dass der Bewerber vor dem Erreichen des Ruhestandsalters dienstunfähig wird.
B) der Dienstherr für A) voll beweisbelastet ist
C) die Entscheidung des Dienstherrn einen Bewerber wegen fehlender gesundheitlicher Eignung abzulehnen, vollständig der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt.
Siehe dazu: BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - 2 C 12.11, NVwZ 2014, 300.
Ferner die ergänzende Anschlussentscheidung:
BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16.12, LKV 2014, 77.
Die Rechtsprechung ist mir selbstverständlich bekannt, hilft mir aber im konkreten Einzelfall nicht unbedingt. Wenn der Arzt erst mal "Nein" sagt, zieht sich ein mögliches Verfahren sehr lange.
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Amtsarzt Proberichter Hessen - von marls - 12.11.2025, 11:58
RE: Amtsarzt Proberichter Hessen - von MöchtegernRichter - 13.11.2025, 09:25
RE: Amtsarzt Proberichter Hessen - von RefNdsOL - 13.11.2025, 10:14
RE: Amtsarzt Proberichter Hessen - von marls - 13.11.2025, 11:01
RE: Amtsarzt Proberichter Hessen - von RefNdsOL - 13.11.2025, 11:11
RE: Amtsarzt Proberichter Hessen - von Gastinnn - 15.11.2025, 11:58


