12.11.2025, 20:36
(12.11.2025, 19:06)ranger schrieb: Kann ich komplett empfehlen. Ich habe mit einer guten Selbstorganisation den AG-/Stationsstoff auch neben der Tätigkeit gut bearbeitet bekommen. Außerdem tut die Abwechslung gut. Sollte es dir irgendwann zu viel werden, kannst du auch immer noch aufhören.
Noch einige Anmerkungen hierzu:
- idR wirst du von Seiten deines Dienstherrn nur einen Tag pro Woche arbeiten dürfen. Dass dich eine Kanzlei nur für einen Tag einstellt, ist idR nur unter zwei Bedingungen vorstellbar: du bist entweder bekannt und bewährt, ODER du verpflichtest dich, auch deine Anwaltsstation bei der Kanzlei zu machen.
- Steuerklasse 5 (für die Nebentätigkeit) ist mit einigen Nachteilen, die aber nicht erheblich sind, verbunden.
- Die Gehälter findest du bei AZUR. Je größer die Kanzlei, desto besser idR das Gehalt für WiMis.
Frage von mir hierzu: Wie sieht das mit den Sozialveraicherungsbeiträgen für den Zweitjob aus? Ich bin als Beamter auf Widerruf ja befreit. Entsprechend zahle ich auf den Job als Wiss Mit auch keine (gesetzliche) Krankenversicherung und Pflegeversicherung, sondern nur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, richtig? Und halt Lohnsteuer, klar…
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Wis. Mit während des Refs - von ma_Ref - 12.11.2025, 18:12
RE: Wis. Mit während des Refs - von ranger - 12.11.2025, 19:06
RE: Wis. Mit während des Refs - von M1511 - 12.11.2025, 20:36


