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Karriere als Syndikus (Direkteinstieg, Entwicklungsmöglichkeiten)
MissJura
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Themen: 0
Registriert seit: Aug 2023
#32
11.11.2025, 20:44
(11.11.2025, 13:00)Sonnenschein schrieb:  
(11.11.2025, 12:53)Äfes schrieb:  
(11.11.2025, 11:47)MissJura schrieb:  
(11.11.2025, 10:17)Sonnenschein schrieb:  
(11.11.2025, 10:01)advocatus diaboli schrieb:  Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf das Gehalt oder das man letztlich zum Einstieg so viel verdient wie ein ehemaliger Auszubildender. Ich denke aber, dass es für das eigene Selbstwertgefühl nicht gut ist, wenn man auf einer Eben einsteigt, für die ein Studium keine Voraussetzung wäre. Denn dann hätte man sich ein stückweit auch das Staatsexamen "sparen" können. Zumindest bei mir wäre das vermutlich im Hinterkopf. 

Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
Und wie siehst du das in einem Unternehmen in der Rechtsabteilung auf einer Position die auch von Master Absolventen gemacht werden könnte? Sprich keine gerichtlichen Verfahren, nur internes. Da hat man nicht die Ausbildung im Hinterkopf, und ein guter Master absolvent ist vermutlich ähnlich zu gebrauchen wie ein "schwacher" Volljurist, oder übersehe ich da etwas, vor allem bei dem aktuellen Markt?

"Vermutlich ähnlich zu gebrauchen". Tatsächlich nein. Ich habe vor Jahren damals noch "nur" mit 1. Staatsexamen die Arbeiten der Masterabsolventen ersetzt, weil das Denken eines Juristen anders ist als bei Bachelor/Master Wirtschaftsjura. Bestimmt gibt es aber auch Bereiche, die für diese Absolventen zugeschnitten sind. Fun fact, das 1. Staatsexamen ist ja "Masteräquivalent" und das 2. Staatsexamen kommt bei uns on top. Ich finde die Vergleichbarkeit somit gar nicht gegeben zwischen Masterabsolvent und  Volljurist.

Ich weiß nicht, wie das an anderen Unis ist, aber wenn Du den Bachelor als Unternehmensjurist in Mannheim machst, schreibst Du den zivilrechtlichen Teil des ersten Examens mit. Da dürfte jemand, der einfach nur zusätzlich noch Örecht und Strafrecht geschrieben hat, keinen großen Vorteil haben. Aber auch dann ist es irgendwie unattraktiv, als Volljurist eine Stelle anzutreten, für die man (in Mannheim) nach dem Bachelor schon hätte aufhören können und sich so vier Jahre gespart hätte, die man schon an Berufserfahrung haben könnte.
Kommt auf das Unternehmen an, dort wo ich aktuell im Verfahren bin arbeitet in der Legal Abteilung keiner mit Bachelor, zumindest nicht auf einer vergleichbaren Position. Die Kollegen haben Bachelor/Master und teilweise zusätzlich Auslands LLM's. Damit kommt man ja auch auf 5-6 Jahre Ausbildung. So gesehen fehlt dann nur 1 Jahr zum Volljuristen, außer man hat länger gebraucht :D

Es besteht meines Erachtens keine direkte Vergleichbarkeit zwischen Bachelor/Master und Abschluss des 2. Staatsexamens, weil diese vom Anforderungsprofil gänzlich verschieden sind. Dabei rede ich vom Ausbildungsverlauf und deren Hürden. Ich finde es sogar lächerlich, das so pauschal zu vergleichen. Beide haben ihre Aufgabenbereiche und Volljuristen sind eben sehr breit aufgestellt und haben die Befähigung zum Richteramt, daran ändert nichts, wenn andere auch fast genau so lange brauchen mit Master und LLM. Mag ja sein, dass ein Physicians Assistant BEREICHE übernehmen darf und kann, die bis vor kurzem NUR dem Arzt mit dem Medizinstudium vorbehalten waren, allerdings macht das den Physicians Assistant nicht zum (breit aufgestellten) Arzt, der nunmal die Approbation hat ;) Genauso sind wir Volljuristen sehr breit aufgestellt, in bestimmten Bereichen können natürlich andere mit Master und LLM spezialisiert sein und mindestens genauso gut sein, ein 2. Staatsexamen ersetzt es ja trotzdem nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2025, 20:44 von MissJura.)
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