• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Richtigkeitsgewährt richterlicher Entscheidungen
Antworten

 
Richtigkeitsgewährt richterlicher Entscheidungen
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.978
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
07.11.2025, 13:08
Das haben wir hier schon öfters diskutiert und ist sehr schwer zu objektivieren.

Zunächst ist es nie schön zu verlieren. Es geht aber bei Jura eigentlich um die Begründung, nicht das Ergebnis. Das siehst Du ja auch so, wenn Dir Fehler zu Deinen Gunsten auffallen. Aber das ist ja schon vergleichsweise differenziert: viele, gerade Laien (aber auch Juristen in eigener Sache) finden richtig, was ihnen Recht gibt, und Unrecht, was ihnen nicht hilft.

Im Grunde ist das wie hier die Diskussionen über Noten: das Forum kann halt aus der Ferne nicht wissen, ob die Prüfer schlecht oder die Geprüften schlecht waren. Also: Du könntest dauernd an schlechte Richter geraten oder ein ganz schlechtes Judiz haben. Keine Ahnung.

Wenn man das jetzt etwas stärker objektivieren will, müsste man z.B. die Aufhebungsquoten der obersten Gerichtshöfe über die Jahre vergleichen - immer vorausgesetzt, dass deren Urteile richtig sind...

Was mir am Landgericht in Berufungssachen und leider auch am OLG aufgefallen ist, ist die wahnsinnige Bandbreite an Qualität über alle Gerichte und Besoldungsgruppen hinweg. Da gibt es viel Gutes, einiges erschreckend Schlechtes und sehr viel dazwischen. Und nicht jeder Fehler wirkt sich wiederum auf das Ergebnis aus, mitunter ist es aus anderen Gründen doch wieder richtig.

Es gibt auch Standorte - Länder und bestimmte Bezirke bis hin zu einzelnen Spruchkörpern -, die im Schnitt besser als andere arbeiten, das hört man von Revisionsrichtern und merkt es auch bei der Verweisung von Verfahren, wenn man in die Akte schaut, oder bei Übernahme von Altverfahren bei Dezernatswechseln, Vertretung usw. 

Es spielt aus meiner Sicht jedenfalls - in Gerichten wie Behörden - eine riesige Rolle, wie man als Berufseinsteiger sozialisiert wird. Insofern wird es teils auch als sehr kritisch gesehen, dass am LG das Kammerprinzip inzwischen so stark zurückgekommen ist, weil es das Lernen am Vorbild erschwert. Andererseits ist auch nicht jeder Vorsitzender ein gutes Vorbild...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2025, 13:10 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Richtigkeitsgewährt richterlicher Entscheidungen - von GestoerteGesamtschuld1 - 07.11.2025, 10:59
RE: Richtigkeitsgewährt richterlicher Entscheidungen - von Praktiker - 07.11.2025, 13:08


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus