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  5. Erklärung zur Nachversicherung
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Erklärung zur Nachversicherung
Paul Klee
Member
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Beiträge: 166
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#15
05.11.2025, 22:19
(05.11.2025, 14:17)Praktiker schrieb:  
(05.11.2025, 10:59)Homer S. schrieb:  
(05.11.2025, 08:00)Praktiker schrieb:  
(05.11.2025, 01:37)Paul Klee schrieb:  
(04.11.2025, 23:16)Praktiker schrieb:  Man könnte auch sagen: Es ist Jura. Da gibt es Rechtsnormen, die in dem Formular sogar zitiert werden, die man lesen kann und die kommentiert werden, und Rechtsfolgen, die man herbeiführen kann. Wenn es eine Bevölkerungsgruppe gibt, die so etwas beherrschen kann, dann Juristen auf dem Höhepunkt ihres Wissens nach dem zweiten Staatsexamen 😁

Das Thema betrifft wirklich jeden Referendar der nicht zum Staat geht. Wäre doch ganz nett, wenn es da eine intuitive und faire Regelung gäbe, statt dass man überlegen müsste, ob man 5 Jahre bei der DRV vollbringt, ob es sich lohnt nur den Arbeitnehmeranteil auszahlen zu lassen oder wie sich mathematisch der Quotient im  Versorgungswerk je nach Land und zugrundeliegender Satzung verändert.

Im Grunde hast Du damit schon alles gesagt: es ist halt nicht bei allen gleich, sondern hängt davon ab, was man danach macht und, falls man Anwalt wird, in welches Versorgungswerk man geht usw. Wie soll das Land das wissen, wenn man selbst es noch nicht weiß? Klar, wenn man die Versorgungswerke abschaffen würde oder ihnen die Selbstverwaltung nehmen und alle den gleichen Regeln unterwerfen, dann wäre alles einfacher. Das geht aber etwas über den Einflussbereich des LBV hinaus. Aber hey, es ist ein Juraforum. Welche Gesetzesänderung schlägst Du vor? Klar wäre es schön, wenn das Leben insgesamt einfacher wäre (dann bräuchte es allerdings auch keine Juristen...).

Du willst doch nicht wirklich behaupten, das Recht der Nachbersicherung wäre gesetzgeberisch eine Glanzleistung oder? Klar "musst" du als Jurist mit 2 Stex ein Gesetz verstehen, trotzdem gibt es gut gemachte und schlecht gemachte Gesetze.

Aber liegt es wirklich an der Nachversicherung? Die ist ja leicht erledigt. Das Problem kommt doch daher, dass hier drei verschiedene Systeme (Beamtenrecht, gesetzliche Versicherung, Versorgungswerk) aufeinandertreffen mit jeweils ganz eigener Systematik (und je Versorgungswerk eigenen Regeln). Wenn TS schon wüsste, wie er weiter macht, wäre das überhaupt kein Problem - dann würde er einfach seine neue Stelle eintragen und gut ist. Das Problem ist doch nicht die wahnsinnig komplizierte Regelung sondern viel eher die Ungewissheit, was er eigentlich will. Solange die verschiedenen Systeme existieren, wird man sich beim Wechsel halt Gedanken machen und mitteilen müssen, wie man es halten will. Aber von mir aus: der Paragraph ist handwerklich bestimmt ganz schlecht gemacht, der sollte auf jeden Fall ganz anders sein.

Aber im Ernst: 8 II SGB VI ist doch eigentlich ganz verständlich:

Nachversichert werden Personen, die als
1.
[...]
2.
sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer Arbeitsgemeinschaften,
3.
[...]
4.
[...]
versicherungsfrei waren oder von der Versicherungspflicht befreit worden sind, wenn sie ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausgeschieden sind oder ihren Anspruch auf Versorgung verloren haben und Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung (§ 184 Abs. 2) nicht gegeben sind. Die Nachversicherung erstreckt sich auf den Zeitraum, in dem die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegen hat (Nachversicherungszeitraum). Bei einem Ausscheiden durch Tod erfolgt eine Nachversicherung nur, wenn ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente geltend gemacht werden kann.


Hier (dritte Variante) muss man natürlich noch zusätzlich 184 II lesen, aber das finde ich echt machbar für Menschen, die das gelernt haben und jetzt beruflich andere in Rechtsangelegenheiten beraten wollen. Aber dieses Gesetz habe ich nicht geschrieben, insofern kann ich auch damit leben, wenn man das für ganz schlecht gemacht hält...

Also im Sozialrecht blickt man doch ohne Vorkenntnisse nicht durch. Die SGBs lesen sich ähnlich gut wie Steuergesetze oder EU Rechtsakte.

Ich fände ja schon eine eingängige Übersicht gut: das sind die Optionen wenn du Anwalt wirst und das hat es für Folgen. Ich erinnere mich jedenfalls da am Ende des Refs viele Stunden recherchiert zu haben und es gibt ja auch hier den ein oder anderen Thread zum Thema ;)
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Nachrichten in diesem Thema
Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 04.11.2025, 17:37
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von wacaffe - 04.11.2025, 18:34
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 04.11.2025, 19:30
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Äfes - 04.11.2025, 20:38
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RE: Erklärung zur Nachversicherung - von RefNdsOL - 04.11.2025, 21:24
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Lol22 - 04.11.2025, 22:02
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 04.11.2025, 23:16
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Paul Klee - 05.11.2025, 01:37
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 05.11.2025, 08:00
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Homer S. - 05.11.2025, 10:59
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 05.11.2025, 14:17
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Homer S. - 05.11.2025, 14:55
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Paul Klee - 05.11.2025, 22:19
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 05.11.2025, 15:57
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 06.11.2025, 07:55
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 06.11.2025, 10:01
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 06.11.2025, 10:54
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von MartiNRW - 06.11.2025, 12:31
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 06.11.2025, 13:40
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Bro - 07.11.2025, 16:08
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 07.11.2025, 21:44
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Bro - 08.11.2025, 12:54


 

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