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  5. Tätigkeit als Strafverteidiger
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Tätigkeit als Strafverteidiger
kumpelanton
Member
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Beiträge: 79
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2024
#2
04.11.2025, 13:07
(04.11.2025, 12:09)Jaelli schrieb:  - Erst mal eine "dumme" aber wichtige Frage: Mein Eindruck war bisher dass die Tätigkeit bisher primär aus den Gerichtsterminen, der Akteneinsicht (+ Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie) und den Mandantengesprächen besteht. Gibt es weitere zentrale Tätigkeiten die ich übersehen habe?

zur akteneinsicht und erarbeitung der verteidigungsstrategie gehört die aufarbeitung des sachverhalts in chronologischer form. mache ich immer mit tabellen. man sollte auch keine strategie entwerfen ohne vorher die literatur und rechtsprechung zu recherchieren (wenn sie nicht schon vollends bekannt ist). mandantengespräche können je nach fall viel zeit in anspruch nehmen und zur kontaktaufnahme mit zeugen, sachverständigen oder anderen anwälten führen. anträge und andere schriftsätze hast du gar nicht angesprochen, die nehmen auch viel zeit in anspruch.

als selbstständiger musst du noch deinem geld hinterherlaufen, wenn du keine pflichtmandate machst und einige zeit darauf verwenden, ein der sache angemessenes honorar mit dem mandanten abzustimmen. das ist gut beschrieben im handbuch des strafverteidigers von hans dahs. akquise musst du auch betreiben, da kommt einiges an arbeit zusammen.

(04.11.2025, 12:09)Jaelli schrieb:  - Für mich kommen Boutiquekanzleien, mittelständische Kanzleien und auch Kleinkanzleien in Frage. Gibt es hier relevante Unterschiede? "Betreut" man immer seine eigenen Mandanten oder arbeitet man unter Umständen nur zu?

in kleinen einheiten ist es viel wahrscheinlicher, dass du allein ein einziges mandat bearbeitest. bei boutiquen ist oftmals der partner das gesicht nach außen und die angestellten arbeiten zu. bedeutet aber nicht, dass die gar keine fälle alleine bearbeiten - nur eben nicht die spektakulären. ansonsten verdient man als angestellter in der boutique selbstverständlich besser als bei der kleinkanzlei.

(04.11.2025, 12:09)Jaelli schrieb:  - Würdet ihr die Tätigkeit als abwechslungsreich bezeichnen? Habt ihr das Gefühl die Fälle wiederholen sich immer und immer wieder oder ist jeder Fall anders? Kann man grob sagen wie sich die Schreibtischarbeit, Mandantengespräche und Gerichtstermine aufteilen? 

jeder gute strafverteidiger wird sagen, dass sich bei keiner inhaltlichen bearbeitung des falles routine einstellen sollte. jeder fall ist anders und muss seinen besonderheiten entsprechend bearbeitet werden. ich kann deswegen keine aussage zur regelmäßigen aufteilung von aktenstudium, gesprächen und terminen geben - man macht, was gemacht werden muss. idealerweise ist man viel bei gericht. dann weiss man, dass man geld verdient und erweitert seine rethorischen fähigkeiten.

es gibt aber definitiv muster, die man erkennen kann. freunde rasen mit einem gestohlen auto durch den ort, die ex zeigt ihren ehemaligen wegen vergewaltigung an (sehr häufig), psychisch erkrankte abhängige dealen, hausdurchsuchung wegen facebook post... das wiederholt sich alles, ist aber immer interessant.

(04.11.2025, 12:09)Jaelli schrieb:  - Hab ich mit 7,5 NP im ersten Examen und 6,5 NP im zweiten Examen überhaupt Chancen bei Boutiquekanzleien? Ich kenne zwar Leute die mit ähnlichen Noten bei solchen untergekommen sind, aber in anderen Rechtsgebieten...

das sind meiner meinung nach solide noten aber für eine boutique wird es nicht reichen, wenn man dich nicht schon aus dem ref kennt oder du andere, besondere qualifikationen hast. ich würde mich trotzdem immer bewerben.

(04.11.2025, 12:09)Jaelli schrieb:  - Habt ihr grobe Angaben dazu was ich als Berufseinsteigerin gehaltsmäßig erwarten kann?

weniger als in anderen rechtsgebieten, in kleinen einheiten vielleicht nur die bürogemeinschaft. eine anstellung im strafrecht ist ohne kontakte schwierig zu finden. unter 50k würde ich nicht gehen - das ist wenig, aber wenn man für die sache brennt ok.

mache strafrecht selbst übrigens nur neben meiner anstellung, auf vollzeit selbstständigkeit hätte ich keinen bock. letztens erst von einer kollegin gehört, die mit ca. 50 jahren nur 5k brutto entnimmt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2025, 13:10 von kumpelanton.)
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Nachrichten in diesem Thema
Tätigkeit als Strafverteidiger - von Jaelli - 04.11.2025, 12:09
RE: Tätigkeit als Strafverteidiger - von kumpelanton - 04.11.2025, 13:07
RE: Tätigkeit als Strafverteidiger - von xSV - 04.11.2025, 22:42
RE: Tätigkeit als Strafverteidiger - von thecanarra - 07.11.2025, 18:27
RE: Tätigkeit als Strafverteidiger - von xSV - 07.11.2025, 23:20
RE: Tätigkeit als Strafverteidiger - von Ref_2023! - 10.11.2025, 21:44
RE: Tätigkeit als Strafverteidiger - von Sonnenschein - 11.11.2025, 09:51
RE: Tätigkeit als Strafverteidiger - von Ref_2023! - 11.11.2025, 11:18
RE: Tätigkeit als Strafverteidiger - von Sonnenschein - 11.11.2025, 11:30


 

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