03.11.2025, 22:02
FFM_Brudi hat schon sehr richtige Tipps dazu gegeben, welche GKs überhaupt im nennenswerten Umfang Wirtschaftsstrafrecht machen.
Ergänzen kann man, dass GKs tendenziell eher Unternehmen vertreten und Compliance-Beratung anbieten, während Boutiquen daneben auch Individualverteidigung anbieten. Das Tagesgeschäft unterscheidet sich schon aufgrund des unterschiedlichen Zuschnitts und des Umfangs der Mandate ganz erheblich (so könnte eine kleinere Boutique z.B. nur schwer eine interne Untersuchung durchführen, in der 50.000 Dokumente gesichtet werden, während die GK die personellen Ressourcen dafür hat/ andererseits lohnen sich für die GK Mandate von Einzelpersonen schlicht nicht). Es lohnt sich also durchaus, sich Beides einmal im Praktikum anzusehen.
Ergänzend zum Arbeitsalltag:Tendenziell stimmt die Vermutung, Compliance ließe Raum kreativ u.o. gestalterisch tätig zu werden, eher nicht. Compliance muss mit der objektiven Rechtslage hergestellt werden, viele Fragen wiederholen sich bei der Beratung von Unternehmen. Mehr Raum für Gestaltung und Kreativität besteht mE bei der Strafverteidigung. Hier kann man als "Parteivertreter" frei argumentieren.
Ergänzend zu den Einstiegsvoraussetzungen (bezogen auf den späteren Berufseinstieg - für das Praktikum reichen passable Noten + Interesse):
Ergänzen kann man, dass GKs tendenziell eher Unternehmen vertreten und Compliance-Beratung anbieten, während Boutiquen daneben auch Individualverteidigung anbieten. Das Tagesgeschäft unterscheidet sich schon aufgrund des unterschiedlichen Zuschnitts und des Umfangs der Mandate ganz erheblich (so könnte eine kleinere Boutique z.B. nur schwer eine interne Untersuchung durchführen, in der 50.000 Dokumente gesichtet werden, während die GK die personellen Ressourcen dafür hat/ andererseits lohnen sich für die GK Mandate von Einzelpersonen schlicht nicht). Es lohnt sich also durchaus, sich Beides einmal im Praktikum anzusehen.
Ergänzend zum Arbeitsalltag:Tendenziell stimmt die Vermutung, Compliance ließe Raum kreativ u.o. gestalterisch tätig zu werden, eher nicht. Compliance muss mit der objektiven Rechtslage hergestellt werden, viele Fragen wiederholen sich bei der Beratung von Unternehmen. Mehr Raum für Gestaltung und Kreativität besteht mE bei der Strafverteidigung. Hier kann man als "Parteivertreter" frei argumentieren.
Ergänzend zu den Einstiegsvoraussetzungen (bezogen auf den späteren Berufseinstieg - für das Praktikum reichen passable Noten + Interesse):
- "besonders hohe oder mglw. niedrige Voraussetzungen": nein
- "Ausrichtung des Lebenslaufs": auf jeden Fall - im Strafrecht gefühlt sehr viel wichtiger, als in anderen Bereichen (Schwerpunkt, Praktika, Lehrstuhlarbeit, erste Veröffentlichungen etc. sind sehr sinnvoll)
- Zweckmäßigkeit des LL.M.: bei GKs klares Ja (Internationalität der Mandate erfordert gute englische Sprachkenntnisse, die durch den LL.M. belegt werden), in der Boutique ist der Dr. deutlich wichtiger
Nachrichten in diesem Thema
Berufseinstieg im Wirtschaftsstrafrecht GK? - von Mepedimepmepmöp - 03.11.2025, 11:56
RE: Berufseinstieg im Wirtschaftsstrafrecht GK? - von FFM_Brudi - 03.11.2025, 16:44
RE: Berufseinstieg im Wirtschaftsstrafrecht GK? - von Joko - 03.11.2025, 19:42
RE: Berufseinstieg im Wirtschaftsstrafrecht GK? - von GastNRW345 - 03.11.2025, 22:02
RE: Berufseinstieg im Wirtschaftsstrafrecht GK? - von Lucille - 06.11.2025, 11:25
RE: Berufseinstieg im Wirtschaftsstrafrecht GK? - von Burchard von Worms - 11.11.2025, 23:27


