17.10.2025, 16:24
Hallo liebes Forum,
meine Anwaltsstation beginnt im November. Im Bewerbungsgespräch wurde eine feste Anzahl an Arbeitstagen mündlich vereinbart und dass diese Tage komplett flexibel abgeleistet werden können, sodass ich mir aussuchen könne, wie lange ich tauche. Da die Station nach dem Examen noch 6 Wochen geht, wäre es rechnerisch möglich, nur 1,5/2 Monate zu Beginn der Station zu arbeiten und dann 5-5,5 Monate zu tauchen, danach dann Examen und nochmal 6 Wochen arbeiten. Das wurde laut ehemaligen Refis auch so gehandhabt.
Ich habe fest damit gerechnet, 4-5 Monate tauchen zu können und hätte mir sonst eine andere Kanzlei gesucht, da in meinem BL in den letzten Monaten vor dem Examen sehr viele (3-4x Tage je Woche) Unterricht (Anwesenheitspflicht), Intensivkurse (freiwillig) und Klausurbesprechungen (Anwesenheitspflicht) stattfinden und kaum Zeit zum selbstständigen Lernen bleibt. Es ist auch vier Monate vor dem Examen ein Probeexamen zu absolvieren, bei dem 5 Tage hintereinander Klausuren unter Aufsicht anzufertigen sind. Die Noten von den Klausuren kommen aufs AG-Zeugnis. Im Falle des Nichtbestehens erfolgen regelmäßig Personalgespräche mit entsprechendem Vermerk in der Personalakte, teilweise wohl auch zusätzlicher Pflichtunterricht.
Vor ein paar Tagen hat sich die Kanzlei für das Ausfüllen des Vergütungsformulars, das ans OLG geht, gemeldet - da wollten sie deutlich mehr Tage als vereinbart eintragen! Zuvor gabs nichts schriftlich von der Kanzlei. Begründet wurde die Erhöhung der Tage damit, dass es nun intern eine neue Regelung gibt. Ich habe auf die Zahl aus dem Bewerbungsgespräch verwiesen. Letztlich konnte ich diese durchsetzen. Kurz danach kam die nächste ernüchternde Mail - die Einarbeitung soll vor Beginn der Anwaltsstation stattfinden. Zähne knirschend bin ich nun während der Verwaltungsstation zur Einarbeitung angetanzt. Bei der Einarbeitung hieß es nun, dass die Tage nicht flexibel gelegt werden können. Tauchen sei nur 3 Monate möglich. Auf Nachfrage, wie sie sich das mit den Intensivkursen, Unterricht und Klausurbesprechungen in den letzten Monaten vorstellen, folgte nur ein Schulterzucken.
Ich bin stinkesauer
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Die Zuweisung vom OLG ist bereits erfolgt. In zwei Wochen beginnt die Station und ich habe auch schon ein Inhouseseminar der Kanzlei besucht. Wenn alle Stricke reißen, kann ich mir aber durchaus vorstellen, eine andere Kanzlei zu suchen. Die Vorfreude auf die Station ist nach alledem sowieso weg und einen Berufseinstieg kann ich mir bei diesem Umgang mit Refs dort nicht vorstellen. Ich frag mich nur, ob ich dann hinsichtlich des Seminars schadensersatzpflichtig bin oder sonst Konsequenzen drohen? Es handelt sich um eine eher kleinere Großkanzlei
meine Anwaltsstation beginnt im November. Im Bewerbungsgespräch wurde eine feste Anzahl an Arbeitstagen mündlich vereinbart und dass diese Tage komplett flexibel abgeleistet werden können, sodass ich mir aussuchen könne, wie lange ich tauche. Da die Station nach dem Examen noch 6 Wochen geht, wäre es rechnerisch möglich, nur 1,5/2 Monate zu Beginn der Station zu arbeiten und dann 5-5,5 Monate zu tauchen, danach dann Examen und nochmal 6 Wochen arbeiten. Das wurde laut ehemaligen Refis auch so gehandhabt.
Ich habe fest damit gerechnet, 4-5 Monate tauchen zu können und hätte mir sonst eine andere Kanzlei gesucht, da in meinem BL in den letzten Monaten vor dem Examen sehr viele (3-4x Tage je Woche) Unterricht (Anwesenheitspflicht), Intensivkurse (freiwillig) und Klausurbesprechungen (Anwesenheitspflicht) stattfinden und kaum Zeit zum selbstständigen Lernen bleibt. Es ist auch vier Monate vor dem Examen ein Probeexamen zu absolvieren, bei dem 5 Tage hintereinander Klausuren unter Aufsicht anzufertigen sind. Die Noten von den Klausuren kommen aufs AG-Zeugnis. Im Falle des Nichtbestehens erfolgen regelmäßig Personalgespräche mit entsprechendem Vermerk in der Personalakte, teilweise wohl auch zusätzlicher Pflichtunterricht.
Vor ein paar Tagen hat sich die Kanzlei für das Ausfüllen des Vergütungsformulars, das ans OLG geht, gemeldet - da wollten sie deutlich mehr Tage als vereinbart eintragen! Zuvor gabs nichts schriftlich von der Kanzlei. Begründet wurde die Erhöhung der Tage damit, dass es nun intern eine neue Regelung gibt. Ich habe auf die Zahl aus dem Bewerbungsgespräch verwiesen. Letztlich konnte ich diese durchsetzen. Kurz danach kam die nächste ernüchternde Mail - die Einarbeitung soll vor Beginn der Anwaltsstation stattfinden. Zähne knirschend bin ich nun während der Verwaltungsstation zur Einarbeitung angetanzt. Bei der Einarbeitung hieß es nun, dass die Tage nicht flexibel gelegt werden können. Tauchen sei nur 3 Monate möglich. Auf Nachfrage, wie sie sich das mit den Intensivkursen, Unterricht und Klausurbesprechungen in den letzten Monaten vorstellen, folgte nur ein Schulterzucken.
Ich bin stinkesauer
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Die Zuweisung vom OLG ist bereits erfolgt. In zwei Wochen beginnt die Station und ich habe auch schon ein Inhouseseminar der Kanzlei besucht. Wenn alle Stricke reißen, kann ich mir aber durchaus vorstellen, eine andere Kanzlei zu suchen. Die Vorfreude auf die Station ist nach alledem sowieso weg und einen Berufseinstieg kann ich mir bei diesem Umgang mit Refs dort nicht vorstellen. Ich frag mich nur, ob ich dann hinsichtlich des Seminars schadensersatzpflichtig bin oder sonst Konsequenzen drohen? Es handelt sich um eine eher kleinere Großkanzlei
Nachrichten in diesem Thema
GK bricht Absprachen - von Parker - 17.10.2025, 16:24
RE: GK bricht Absprachen - von refaref22 - 19.10.2025, 10:56









