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Dienstherrenwechsel Bundesbeamter zu Landesbeamter
Interessenjurisprudenz
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Beiträge: 1
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Registriert seit: Oct 2025
#1
12.10.2025, 14:40
Ich bin Verwaltungsjurist, Bundesbeamter, auf Lebenszeit, hD. Ich habe die Möglichkeit, statusgleich in ein Landesministerium in BW zu wechseln (Dienstherrenwechsel). Das wäre für mich in vielerlei Hinsicht reizvoll, fachlich, örtlich und - soweit bis jetzt ersichtlich - vom Arbeitsumfeld her. Wenn ich nochmal in der Situation nach dem Ref wäre und vor dem Berufseinstieg stünde, wäre meine Wahl ganz klar, ich würde nicht eine Sekunde nachdenken müssen: Das Landesministerium wäre klar vorzugswürdig. 

Nun bin ich aber in einer ganz anderen Situation, nämlich in der, dass ich ja nicht nur etwas zu gewinnen, sondern auch etwas zu verlieren/aufzugeben habe. Einen Job, mit dem ich zumindest nicht unzufrieden bin. Das ist nicht wenig, denn den habe ich ja sicher, wo ich jetzt bin und es ist ungewiss, ob ich ihn beim neuen Dienstherren auch hätte. Man weiß ja vorher nie, was kommt - also ob es andernorts tatsächlich mindestens ebenso gut oder doch noch besser würde, ob es sich wirklich so entwickelt, wie erwartet. All das weiß man immer erst hinterher, eine Binse, ich weiß. Man gibt also das Gewisse für etwas Ungewisses auf, und das bereitet mir Unbehagen. Daher versuche ich wenigstens das, was sich vorher wissen lässt, in die Betrachtung mit einzustellen, um eine soweit wie möglich rationale Entscheidung zu treffen. Und bei dem, was sich wissen lässt, wäre ich für das hier versammelte Wissen und die praktischen Erfahrungen dankbar, wir haben hier ja auch Kollegen aus dem Landesdienst BW, sogar Ministerialbeamte.

Meine konkrete Frage daher: Gibt es irgendwelche ((status-)rechtlichen oder praktischen) Vor-/Nachteile, die man als BW-Landesbeamter gegenüber einem Bundesbeamten hätte, die man jetzt schon wissen kann? Das Naheliegende habe ich mir selbst schon angeschaut; Besoldung (fast gleich) und Beihilfesätze (genau gleich) nehmen sich nichts. Gibt es hier praktische Unterschiede? Die Bundesverwaltung ist tatsächlich äußerst dienstleistungsorientert; ich hatte noch nie irgendwelche Probleme (Beihilfe, Dienstreisen usw. - alles wird schnellstens und anstandslos korrekt bearbeitet, während man vom LBV ja zumindest in der Zeitung ganz anderes liest. Ist das wirklich so schlimm?). 

Ganz herzlichen Dank im Voraus für jeden hilfreichen Hinweis!
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Dienstherrenwechsel Bundesbeamter zu Landesbeamter - von Interessenjurisprudenz - 12.10.2025, 14:40
RE: Dienstherrenwechsel Bundesbeamter zu Landesbeamter - von Spencer - 12.10.2025, 18:41
RE: Dienstherrenwechsel Bundesbeamter zu Landesbeamter - von Praktiker - 12.10.2025, 22:35


 

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