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Berufsberatung benötigt
RefNdsOL
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#8
05.10.2025, 15:38
(05.10.2025, 13:46)KaanzBW schrieb:  
(05.10.2025, 00:03)BetterLearnAll25 schrieb:  Dass man in der Justiz bzgl. Wochenenden nicht belästigt werden kann, wär mir neu (Stichtwort: Bereitschaftsdienst).

Das steht ja relativ früh fest, wann man dran ist, oder? Solange ich das frühzeitig weiß, ist das problemlos vereinbar, dass ich mich am Wochenende beim Hobby freiblocke :)

Im Übrigen vielen Dank schon einmal für die Rückmeldungen :)

Zudem gibt es den Bereitschaftsdienst nicht überall, sondern vorwiegend an Amtsgerichten und dazu vorwiegend an Amtsgerichten am Sitz einer Staatsanwaltschaft, das dann in erster Linie deren Ansprechenpartner ist. Jedenfalls am hiesigen Amtsgericht ist der Plan des Bereitschaftsdienstes transparent öffentlich über das Internet einsehbar und steht im Voraus fest wie der GVP im Übrigen auch. Zudem ist jedenfalls im richterlichen Gemeinschaftsdienst nicht jeder Richter eingebunden, das hängt wiederum vom GVP ab und wird auch beim Dezernatszuschnitt berücksichtigt. Etwas anderes ist der staatsanwaltschaftliche Bereitschaftsdienst, dieser geht aber auch nur von 24 Stunden (08.00-08.00). Der richterliche Bereitschaftsdienst kann sich aber auch wohl sehr zwischen den Ländern unterscheiden. Während der richterliche Bereitschaftsdienst hier nur zur Tagzeit besteht (6-21 Uhr) und der Landesgesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit der Einrichtung gemeinsamer bezirksübergreifender Bereitschaftsdienste vorgesehen hatte (wir haben halt viel teils dünner besiedelte Fläche) soll es vom Hörensagen wohl in Berlin 24-Stunden-Verfügbarkeit von Ermittlungsrichtern geben.
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