23.09.2025, 15:56
Am VG ist die Abeitbelastung im Vergleich zur ordentlichen: normal. Wenn die allgemeinen Sachen sowieso schon zwei Jahre und die Asylsachen ein Jahr alt sind, hat man es nicht eilig. Hier lässt sich keiner von Beteiligten, Präsident oder Ministerium hetzen. Selbst wenn man seine Zahlen im Blick hat, kommt man gut mit 40h/Woche hin, wenn man sich nicht übermäßig verzettelt.
ArbG oder VG ist mehr eine Typfrage, würde ich sagen. Am VG wird notorisch wenig verhandelt und noch weniger verglichen; Rechtsfragen sind stärker als in anderen Gerichtsbarkeiten im Vordergrund.
Am ArbG hat man - jedenfalls so der Kollegenbericht - viel mehr Begegnung mit Menschen und muss ordentlich was gütlich wegverhandeln.
ArbG oder VG ist mehr eine Typfrage, würde ich sagen. Am VG wird notorisch wenig verhandelt und noch weniger verglichen; Rechtsfragen sind stärker als in anderen Gerichtsbarkeiten im Vordergrund.
Am ArbG hat man - jedenfalls so der Kollegenbericht - viel mehr Begegnung mit Menschen und muss ordentlich was gütlich wegverhandeln.
Nachrichten in diesem Thema
Richterin am Arbeitsgericht oder Verwaltungsgericht? - von Miaumiau44 - 23.09.2025, 08:49
RE: Richterin am Arbeitsgericht oder Verwaltungsgericht? - von blabla1337 - 23.09.2025, 11:57
RE: Richterin am Arbeitsgericht oder Verwaltungsgericht? - von ultimaratioregnum - 23.09.2025, 15:56
RE: Richterin am Arbeitsgericht oder Verwaltungsgericht? - von Freidenkender - 23.09.2025, 17:28


