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Richterin: Effizienz steigern
Greif
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Beiträge: 199
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#18
17.09.2025, 12:45
(17.09.2025, 12:37)Pontifex Maximus schrieb:  
(17.09.2025, 12:26)Greif schrieb:  
(17.09.2025, 12:07)Praktiker schrieb:  
(17.09.2025, 10:29)Greif schrieb:  
(17.09.2025, 09:54)Praktiker schrieb:  Das ist nochmal etwas anderes. Hier ist der "Entwurf" signiert und verschickt worden.

Dass im Termin ein ausformulierter Entwurf vorliegt (natürlich nicht signiert und verschickt), ist beispielsweise beim OLG sehr üblich und unproblematisch. Nur ist das bei erstinstanzlichen Einzelrichtersachen höchst ineffektiv.

Der Vorwurf der Befangenheit gründet doch nicht in dem versehentlichen Verschicken, sondern in dem bloßen Umstand, dass man das Urteil schon vor der Verhandlung ausformuliert hat. Das mag in der Praxis teilweise üblich sein, "unproblematisch" finde ich das aber nicht. Dieses Vorgehen schafft psychologisch einen Ankereffekt, der zum Widerwillen beitragen kann, den bereits formulierten Entwurf doch noch einmal umzuschmeißen, weil sich in der Verhandlung etwas ergeben hat. Man geht dann eben nicht mehr ganz unbefangen an die Sache ran.

Nein, im bloßen Ausformulieren gründet der Vorwurf sicherlich nicht, weil das OLG so selbst arbeitet und das bei Obergerichten auch eine sinnvolle Vorbereitung der Vorberatung sein kann - und weil jeder weiß, dass sich solche Entwürfe des Berichterstatters bei entsprechender Entwicklung im Termin noch ins Gegenteil wenden können.

Zitat: "Durch die versehentliche Übersendung des Urteilsentwurfs kann aus Sicht einer vernünftig denkenden Partei in der Rolle der Beklagten zu 2) zu Recht die Besorgnis hervorgerufen werden, die abgelehnte Richterin sei ihr gegenüber voreingenommen, weil sie sich bereits entschlossen habe, der Klage stattzugeben, wie aus dem (entworfenen) Urteilstenor zu entnehmen ist. [...] Es kommt hinzu, dass die abgelehnte Richterin als Einzelrichterin tätig war, so dass dem Urteilsentwurf auch nicht nur die Funktion eines kammerinternen verfahrensbegleitenden Vorschlags hätte zukommen können."

Nur ist es in ausgeschriebenen Verfahren in zweiter Instanz eben der große Ausnahmefall, dass der Termin Neues hervorbringt, und deshalb das Ausformulieren auch vom Aufwand her vertretbar. Beim Landgericht geht man eher mit Stichworten in die Kammerberatung, ich sage nur Aktenvortrag. Und als Einzelrichter reicht das allemal.

Aus dem Zitat ergibt sich doch, dass der Umstand der Vorformulierung als solcher das Besorgnis der Befangenheit hervorgerufen hat (".. weil sie sich bereits entschlossen habe, der Klage stattzugeben, wie aus dem (entworfenen) Urteilstenor zu entnehmen ist."). Die Unterscheidung zwischen Einzelrichter und Kollegium mag angehen, generell finde ich eine Vorformulierung vor der Verhandlung aber kritikwürdig. "In der Praxis so üblich" ist kein rechtliches Argument.

In der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit ist es bei Kammer- bzw. Senatssachen üblich und auch sinnvoll, da es in der Regel ohnehin um Rechtsfragen geht. Ich habe es noch nie erlebt, dass dann in der mV DAS Argument aufgekommen wäre, auf das bis dato niemand gekommen ist und das alles ändert. Es ist, gerade im Gegenteil, sogar häufig so, dass das Gericht die rechtlichen Probleme ganz woanders sieht als die Beteiligten. Und gerade in solchen Fällen ist es in einem Kollegialspruchkörper sinnvoll, alles ausformuliert und damit auch nochmal gründlich durchdacht zu haben.

Ich bestreite nicht, dass das Vorformulieren praktisch einen Sinn hat - sonst würde es ja niemand machen. Nur weil es praktisch, üblich und sinnvoll ist, heißt das aber nicht, dass es nicht zugleich - aus anderen Gründen (hier: Befangenheit) - rechtsstaatlich kritikwürdig sein kann. 

Im Gegenteil ist es doch grade der Regelfall, dass Befangenheit begründendes Verhalten aus Praktikabilität vorgenommen wird (Richter und Staatsanwalt beschnacken kurz in der Kantine, wie es weitergeht usw.).
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Richterin: Effizienz steigern - von Gast111777 - 14.09.2025, 08:39
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RE: Richterin: Effizienz steigern - von Praktiker - 14.09.2025, 14:07
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RE: Richterin: Effizienz steigern - von Praktiker - 14.09.2025, 21:58
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