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Richter - nachträglich Bundesland wechseln?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Cicero123
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 0
Registriert seit: May 2024
#2
16.09.2025, 17:22
Im Vorstellungsgespräch bin ich tatsächlich auf eine Richterin aus NRW getroffen, die sich für das Land Hessen beworben hatte. 

Nach ihrer Erfahrung (und auch dem, was ich sonst gehört habe) läuft es so: Grundsätzlich muss man bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland das Bewerbungsverfahren erneut durchlaufen. Das heißt, du bewirbst dich wie alle anderen, wirst ausgewählt und eingestellt – allerdings werden deine bisherigen Erfahrungsstufen aus der Tätigkeit in NRW in aller Regel angerechnet, sodass du in Hessen nicht „bei null“ anfangen musst.
Zur Bindung an einen OLG-Bezirk: Ja, das ist in der Praxis zunächst recht stark ausgeprägt. Du wirst einem OLG-Bezirk zugewiesen und innerhalb dessen auch vorrangig eingesetzt. Ein späterer Wechsel in einen anderen Bezirk desselben Bundeslandes ist möglich, aber nicht immer sofort oder problemlos.
Zum Länderwechsel:
  • Ja, es ist möglich, als Richter*in auf Lebenszeit aus familiären Gründen in ein anderes Bundesland zu wechseln.
  • Formal ist das tatsächlich eine Neueinstellung durch das aufnehmende Bundesland. In der Praxis geschieht das oft durch sog. „Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung“ oder im Einvernehmen beider Länder.
  • Besoldung: Nachteile sind normalerweise nicht zu befürchten. Deine Erfahrungszeiten aus dem ersten Bundesland werden nach den geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften (Laufbahnbefähigung, Erfahrungsstufen) angerechnet. Unterschiede gibt es aber in Details: die Länder haben eigene Besoldungsgesetze (z. B. NRW vs. Hessen), und da kann es kleine Abweichungen geben. Ein Rückfall in die Anfangsstufe ist aber nicht vorgesehen.
Unterm Strich: Ein Wechsel ist möglich, aber nicht ganz „automatisch“ – es hängt von der Bedarfslage des anderen Bundeslandes ab und erfordert ein vollständiges Bewerbungsverfahren. Familiäre Gründe sind ein starkes Argument, trotzdem musst du formal durch die Auswahl.
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Nachrichten in diesem Thema
Richter - nachträglich Bundesland wechseln? - von Limonadenbaum - 16.09.2025, 15:13
RE: Richter - nachträglich Bundesland wechseln? - von Cicero123 - 16.09.2025, 17:22
RE: Richter - nachträglich Bundesland wechseln? - von Pontifex Maximus - 17.09.2025, 07:15
RE: Richter - nachträglich Bundesland wechseln? - von Praktiker - 16.09.2025, 20:52
RE: Richter - nachträglich Bundesland wechseln? - von Limonadenbaum - 17.09.2025, 18:17
RE: Richter - nachträglich Bundesland wechseln? - von RefNdsOL - 17.09.2025, 18:43


 

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